Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung. Mein Arbeitgeber hat mich ab diesem Jahr als freiwillig gesetzlich versichert eingestuft, da mein Gehalt auf monatlich 4800 Euro brutto angepasst wurde. Allerdings befinde ich mich seit März im Mutterschutz mit anschließender Elternzeit für 12 Monate (Frühgeburt). Danach werde ich maximal 26 Stunden arbeiten gehen und falle wieder in die Pflichtversicherung.
Meine Frage wäre, ob die Beurteilung des Arbeitgebers richtig ist? Denn vom Elterngeld bleibt mir so wesentlich weniger.
Meine zweite Frage: Was passiert, wenn ich im Dezember einen Monat für 26 Stunden gehe (ggf soll ich da ein Projekt übernehmen). Dann würde ich ja per Seite unter die Grenze fallen?!
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
von
Glückskind2017
am 15.06.2017, 16:18
Antwort auf:
Krankenversicherung Elternzeit
Hallo,
da Sie vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren, müssen sie Beiträge bezahlen.
Ich fürchte, auch der eine Monat wird daran nichts ändern, da würde ich aber noch mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Krankenversicherung Elternzeit
Ausschlaggebend für den Versicherungsstatus ist leider dein vertraglich festgelegtes Einkommen nicht das, was du tatsächlich bekommen hast. Es war sehr unglücklich und vermutlich aus Unwissenheit schlecht getimed, dass dein AG dein Jahreseinkommen so kurz vor dem Mutterschutz doch über die Beitragsbemessungsgrenze gehoben hat, zumal du ja absehbar nicht da warst. Da wäre es sinnvoler gewesen zwei Euro unter der Beitragsbemessungsgrenze zu bleiben. Ich hab vor dem letzten Kind extra drei Monate vor MuSch meine Stundenzahl verringert, damit ich gerade noch unter die Beitragsbemessungsgrenze rutsche und mein Mann (auch freiwillig gesetzlich) in der EZ keine Beiträge zahlen muss.
Die EZ darf deinen Versicherungsstatus nicht ändern, das ist nun einmal so festgelegt. Bist du zu Beginn der EZ Freiwillig gesetzlich, bleibst du das bis zum Ende der EZ.
Dein Mann ist Privatversichert? Wenn nicht, besteht wirklich kein theoretisches Anrecht auf Familienversicherung? Denn dann wärst du auch als freiwillig gesetzliche ja beitragsfrei (zumindest ist es bei uns in der TK so).
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.06.2017, 22:03