Guten Abend Frau Bader,
ich habe von unterschiedlichen Mitarbeitern der Krankenkasse Barmer unterschiedliche Aussagen erhalten, deshalb wende ich mich mit meiner Frage an Sie. Ich erwarte mein zweites Kind und kann nicht familienversichert werden, da mein Mann im Ausland arbeitet, versteuert und versichert ist. Beim ersten Kind musste ich mich obwohl noch in Erziehungszeit nach einem Jahr Elternzeit freiwillig kostenpflichtig versichern.
Nun zur Frage:
Während der Elternzeit wird man ja beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert. Wenn die Elternzeit statt von einem Jahr auf zwei Jahre beantragt und genehmigt wird, ist die elternzeitnehmende Mutter dann auch zwei Jahre beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert oder dennoch nur das erste Jahr?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe,
viele Grüße,
Ela
von
Sofia4
am 09.08.2017, 16:58
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag während der Elternzeit
Hallo,
dann zwei.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2017
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag während der Elternzeit
Aus eigener Erfahrung: Man wird nur bei Elterngeldbezug versichert. Ist das Buget verbraucht, aber du bist weiterhin in EZ, muss man sich leider freiwillig kostenpflichtig versichern.
LG
von
Annimais
am 09.08.2017, 17:47
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag während der Elternzeit
Wichtigste Frage, hast du wirklich Elternzeit, sprich hast du einen AG?
Und zweite, wenn Du einen AG hast, zahlst du dort als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenversicherung ein?
Falls Du beides mit Ja beantworten kannst, dann bist du über die Elternzeit beitragsfrei weiterhin versichert. Und zwar bis zu den vollen 3 Jahren - also über den EG-Bezug hinaus. Da musst Du in keine Familienversicherung oder so.
Solltest du privat krankenversichert sein oder keinen AG haben - und damit eben auch keine Elternzeit, dann sieht die Sache anders aus.
Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 18:24
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag während der Elternzeit
Wenn sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, dann müsste sie auch während des EG Bezugs KK Beitrag zahlen, so lange sie nicht ( theoretisch) in eine Familienversicherung könnte. Insofern passen die Aussagen der Mitarbeiter alle nicht so richtig, wenn man voraussetzt, dass ein AG vorhanden ist.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 18:31