Hallo,
nach der Geburt unseres ersten Kindes war das Erstaunen groß: wir mussten die KK für meine Frau während der Elternzeit bezahlen. Meine Frau war freiwillig in der GKV versichert und ich bin privat versichert.
Nach dem ersten Jahr Elternzeit ging meine Frau wieder arbeiten, diesmal in Teilzeit (32h/Woche) und damit fiel ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze.
Nun erwarten wir das zweite Kind und ich bin mir nicht sicher ob wir in der Elternzeit wieder die KK-Beiträge meiner Frau bezahlen müssen oder nicht.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
von
FHenni
am 06.09.2016, 16:44
Antwort auf:
Krankenkasse während der Elternzeit
Hallo,
wenn der TZ Job nicht beendet wird, sind Sie beitragsfrei versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2016
Antwort auf:
Krankenkasse während der Elternzeit
Hängt meines Wissens nach davon ab welchen Status deine Frau zum Mutterschutz hat. Wenn sie ihren VZ-Vertrag dauerhaft auf TZ geändert hat - dann müsste sie beitragsfrei bleiben in der EZ. Mutterschutzgeld wird dann auch in TZ-Höhe bezahlt.
Um wirklich sicher zu gehen würde ich GENAU !!! bei der KK nachfragen wie sie dort aktuell gemeldet ist und was dann gilt.
Mitglied inaktiv - 06.09.2016, 16:55
Antwort auf:
Krankenkasse während der Elternzeit
Wenn deine Frau jetzt Pflichtversichert ist, ist sie in der EZ beitragsfrei. Wichtig ist, dass sie bis Beginn EZ pflichtversichert gemeldet ist. Darüber sollte sie ja eine Meldung vom AG bekommen haben. Elternzeit darf den Versicherungsstatus nämlich nicht ändern.
Ich war beim letzten Kind auch freiwillig gesetzlich versichert und hab jetzt beim zweiten die Stundenzahl vor dem MuSch genau so weit reduziert, dass ich gerade so in die Pflichtversicherung gefallen bin.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 07.09.2016, 00:37