Hallo Frau Bader
Meine freundin hat mit 19 ihr erstes kind bekommen.am 1.2.14 ist sie aus der Familienversicherung ihres vaters rausgeflogen durch vollendetes 22.lebensjahr.am 27.5.14 kam das zweite kind.zu dem zeitpunkt forderte die krankenkasse schon den pflichtbeitrag obwohl sie nicht arbeitet.jetzt meine frage.bis zum 3 lebensjahr des jüngsten kindes ist sie doch im Mutterschutz ist sie in dem Zeitraum nicht von der beitragspflicht befreit?
Beim arbeitsamt waren wir schon wegen Kostenübernahme aber ich verdien denen nicht schlecht genug..
Gruß
von
cyprian2
am 10.10.2014, 00:01
Antwort auf:
Kostenübernahme der Krankenversicherung
Hallo,
solange sie EG bekommt, ist sie beitragsfrei versichert, danach nicht mehr
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2014
Antwort auf:
Kostenübernahme der Krankenversicherung
Hallo,
während des Elterngeldbezugs ist man nur beitragsfrei versichert, wenn man einen Arbeitgeber hat, oder aber Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht. Da Du zu gut verdienst, wird sie wohl den Pflichtbeitrag zahlen müssen.
3 Jahre Mutterschutz gibts nicht. Elternzeit gibts auch nur mit Arbeitgeber.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 10.10.2014, 01:40
Antwort auf:
Kostenübernahme der Krankenversicherung
Hat sie einen Arbeitgeber ? Wenn nein muss sie selbst zahlen.
Was heißt verdiene denen nicht schlecht genug ?
Wenn man Kinder in die Welt setzt rechnet man doch vorher, ob man sich das leisten kann?
Bei Heirat kann sie bei Dir kostenfrei in die Familienversicherung.
von
Sternenschnuppe
am 10.10.2014, 07:32