Hallo Frau Bader,
bis wann muss denn ein Kleingewerbe abgemeldet sein, dass es bei der Berrechnung vom Elterngeld nicht berücksichtigt wird?
Vor der Schwangerschaft oder vor der Geburt?
Wie lange vorher?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Gruß Steffi
von
Steffi1282
am 11.01.2017, 14:17
Antwort auf:
Kleingewerbe bis wann abmelden, dass beim Elterngeld nicht berücksichtigt?
Hallo,
Lagen im Bemessungszeitraum der letzten zwölf Monate vor
der Geburt oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor, werden die Einkünfte aus selbstständiger und auch aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
ermittelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2017