Frage: Kita/Beschäftigungsverbot

Guten Morgen, mein 2 jähriger Sohn geht seit 3 Monaten für 7-9 Std. in die Kita. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Steht mir trotzdem der Ganztagsplatz von 7-9 Std. zu oder muss ich der Kita bzw dem Jugendamt (zwecks Kitagutschein) Bescheid sagen. LG tweety

von tweety27 am 03.11.2014, 08:52



Antwort auf: Kita/Beschäftigungsverbot

Hallo, es besteht gds. nur ein Anspruch auf einen Halbtagsplatz. Der Rest wird nach Bedarf verteilt. Da werden arbeitende Mütter bevorzugt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2014



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