Frage: Kinderzuschlg

Hallo, Die frage ist die ist beim Elterngeld 300 € frei wenn das nach Gehalt berechnet wurde beim Kinderzuschlag. Bei mir wurden die Gehalt Monate herangezogen von anderen Kind somit bekomme ich mehr Elterngeld natürlich als 300€. Jetzt ist die frage auch wenn die Monate herangezogen sind, sind doch 300€ frei, weil im Bescheid steht berechnet wurde nach Erwerbstätigkeit. So wurde mir von Elterngeld-stelle gesagt. Die zweite frage wird Geschwisterbonus auf Kinderzuschlag angerechnet? Auch das wurde mir gesagt ist frei die 75,00€. Stimmt es wie mir das gesagt wurde. Liebe Grüße

von seika am 23.09.2016, 13:04



Antwort auf: Kinderzuschlg

Hallo, das Elterngeld wird in voller Höhe auf den Kinderzuschlag angerechnet, so dass dieser quasi verrechnet wird. Die Sockelbeträge in Höhe von 300 Euro (Mindestbetrag) sowie gezahlte Mehrlingsboni dürfen für die Berechnung des Unterhaltsanspruches nicht herangezogen werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2016