Hallo.
Ich hoffe mir kann da jemand Helfen.
Habe Antrag auf Kinderzuschlag gestellt, wir haben 4 Kinder (6 Personen).
Mein Antrag wurde mir abgelehnt Begründung wir hätten 3500 € zurverfügung, was leider nicht so ist.
Im Monat August hat mein Mann kein Gehalt nur Elterngeld, Gehalt wurde aber an gerechnet von Juli. Zudem hab ich auch Elterngeld, wenn ich richtig weiß nach Erwerbstätigkeit die Monate wurden zwar heran gezogen, aber mir wurde gesagt das 300 € frei sind und werden nicht angerechnet. Die haben in voller Höhe angerechnet. Das zweite Elterngeld Bescheid liegt zwar vor ist aber noch keine Zahlung eingegangen. Ich muss von 3 Monate Elterngeld bekommen (Nachzahlung). .Werden die dann in voller höhe angerechnet wenn das nur nach Zahlung ist. Die habe bei mir drei gehalten eingerechnet ob wohl die Zahlung nicht mal erfolgt ist.
ich hoffe da kennt sich jemand aus.
Liebe Grüße
von
seika
am 22.09.2016, 17:39
Antwort auf:
Kinderzuschlag
Hallo,
wenn beide in EZ gehen sieht es mit staatlichen Leistungen schlecht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2016
Antwort auf:
Kinderzuschlag
Hast Du Dein Elterngeld erarbeitet ? Oder ist es der Mindestsatz weil Du kein Einkommen hastest ?
Es zählt immer das Einkommen der letzten Monate vor Antragsstellung.
Zudem stellt sich die Frage warum ihr beide in Elternzeit seid, wenn ihr Euch das nicht leisten könnt.
Also dem Amt.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2016, 17:45
Antwort auf:
Kinderzuschlag
Warum wir beide in Elternzeit sind. Auf die Frage will ich nicht genau eingehen. Das hat ein hinter Grund, nicht weil wir faul sind, nö im gegenteil wir Arbeiten Tag und Nacht. Schon aus diesem Grund brauchen wir Auszeit. Aber auch das ist nicht der Grund. Das ist zu Privat und sehr erst oder schlimm. Und es sind nur zwei Monate um die es geht.
Und zu der zweiter frage ich bekomme nach Erwerbstätigkeit natürlich mehr Elterngeld.
von
seika
am 23.09.2016, 13:13