Guten Abend Frau Bader,
Mein Sohn wurde wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 2 eingestuft. Wie ist das mit dem Kinderkrankengeld? Er wird im März 12 Jahre alt und somit hätte ich ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Kinderkrankengeld.
Vielen Dank und viele Grüße
Kerstin
von
Desdi
am 20.02.2017, 19:57
Antwort auf:
Kinderkrankengeld
Hallo,
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld) erhalten Versicherte,
wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten, im selben Haushalt lebenden und selbst versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
Hat Ihr Kind einen Grad der Behinderung?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2017
Antwort auf:
Kinderkrankengeld
Hallo Frau Bader,
Nein, hat er nicht. "Nur" die eingeschränkte Alltagskompetenz und dadurch Pflegegrad 2.
VG
Kerstin
von
Desdi
am 22.02.2017, 12:06