Kindergartenplatzvergabe fragwürdig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenplatzvergabe fragwürdig

Hallo Frau Bader, ich hab meinen Sohn mit 10 Monaten bei dem Kindergarten vor unserer Haustür angemeldet. Nun wird mein Sohn dieses Jahr im November 3 Jahre alt und es wird wirklich langsam Zeit, dass er in den Kindergarten kommt. In unserer Nachbarschaft hatten jetzt mehrere Mütter Probleme mit dem Kindergarten und derer Platzvergabe, sodass auch ich mich wegen meinem Sohn erkundigte. Man teilte mir mit, dass mein Sohn ja im September noch keine 3 Jahre alt wäre und der Bereich bei denen erst ab 3 ist und somit müsste man dann halt im November schauen, ob dann noch ein Platz für mein Sohn über ist! Ich muss ehrlich zugeben, dass ich tierisch darüber verärgert bin. Wegen 2 Monaten kommt dann mein Sohn wohl nicht in den Kindergarten. Ist das so okay? Ich meine die Krippenkinder gehen doch auch so langsam zu September rüber in den Kindergarten und sind teils noch keine 3 Jahre alt und dann wird sich so verhalten wegen 2 Monaten? Muss ich mir das gefallen lassen? Wir haben extra angegeben, dass wir unseren Sohn nur dort angemeldet haben (warum auch nicht, wenn der KiGa vor der Tür ist) und auch die restlichen Kindergärten in der Stadt haben lange Wartelisten. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob ich da etwas machen könnte oder ob das so rechtens ist. Lieben Gruss Miramara

von miramara am 05.07.2014, 21:19



Antwort auf: Kindergartenplatzvergabe fragwürdig

Hallo, Sie haben in der Stadt einen Anspruch ab dem ersten Lebensjahr. Aber nicht auf einen bestimmten KiGa. Ansonsten hängt es von der Satzung ab. Mein Kind 1 ist auch im November geboren und durfte schon im August vor ihrem 3. Geb. in die normale Gruppe gehen. Klingt etwas nach Ausrede. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2014



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Ihr habt einen Anspruch auf einen Platz innerhalb der Gemeinde / Stadt. Das Kind nur in einem Kindergarten anzumelden und dies auch noch erst mit 10 Monaten ist, sorry, sehr naiv gewesen und spät. Es gibt keinen Anspruch auf die Einrichtung nebenan. Wir hatten damals Anmeldungen in 10 Einrichtungen laufen. Habt ihr ihn für die Kindergartengruppe oder Krippe angemeldet ? Alternativ ein Jahr mit einer Tagesmutter überbrücken. Das Jugendamt oder sie Stadt wissen meist mehr wo man noch Kapazitäten hat.

von Sternenschnuppe am 05.07.2014, 21:50



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Ich denke wann ein Kind angemeldet wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier bei uns werden die Kinder im Januar des vorherigen Kindergartenjahres angemeldet (also Januar 2014 für das Jahr 2014 / 2015). Meine Tochter war da erst 2 und geht in einem Monat dann in die Kita. Vorher anmelden kann man, aber bringt nix. Die Anmeldungen werden gesammelt und erst im Januar mit allen anderen bearbeitet. Aber ich muss dir da Recht geben. Wenn es keinen Platz gibt, wird das Jugendamt auch eine Tagesmutter vermitteln können. Zumal es glaube ich auch keinen Anspruch auf den Kindergarten gibt, sondern lediglich auf eine Betreuung. Und das kann dann auch die Tagesmutter sein.

von -chOcO- am 06.07.2014, 01:02



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sorry, aber da verstehe ich euch gar nicht. Wieso habt ihr euer Kind so spät angemeldet? Meinen Jüngsten habe ich (obwohl Geschwisterkind) bei 14+0 angemeldet...ohne Geschlecht, ohne Namen. Wieso man bei Kenntnis der raren KiGa-Plätze solange wartet wie du und sich dann beschwert ist mir schleierhaft. la-floe

von la-floe am 06.07.2014, 18:06



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In einer Stadt kann man ab positivem Test anmelden. Oft erst ab Geburt. Bei zentraler Vergabe meist innerhalb einer gewissen Frist am Anfang des Jahres. Sich nur in einer einzigen Einrichtung zu melden ist aber nun bei Absage wirklich selbstverschuldetes Dilemma.

von Sternenschnuppe am 06.07.2014, 18:44



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Hier werden auch erst Anmeldungen zum laufendem Jahr hin akzeptiert. Kein Mensch nimmt hier eine Anmeldung für ein ungeborenes Kind an. Entsprechend würde ich da echt mal den Bach flach halten. Ist wirklich völlig unterschiedlich. 2 Jahre vor dem Antritt sollte echt langen - fraglich ist halt immer ob es dann im Wunschkindergarten klappt. Darauf hat man nun einmal keinen Anspruch - egal wie früh oder spät man anmeldet.

Mitglied inaktiv - 06.07.2014, 18:48



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Hallo, ich weiß nicht, wie die Vergabe bei euch abläuft. Hier bei uns ist es so, dass es sehr verschiedene Kriterien gibt. Allerdings muss ich sagen, ihr hättet euch auch noch woanders bewerben sollen, einfach, weil es der Leiter egal sein kann, ob ihr euch nur in 1 Einrichtung angemeldet habt - sie steht in keiner Verpflichtung zu euch. Bei uns ist es ähnlich! Kinder die bereits in der Krippe sind, wechseln ab dem 2.Lbj und 10 Monaten in den Kindergarten. Kinder von Aussen, die nicht die Krippe besucht haben, werden erst ab 3 angenommen. Warum auch immer! Hat sicher verwaltungspolitische Gründe! Ärgern würde ich mich aber auch darüber! Bei uns werden in den staatlichen Einrichtungen Kinder nur, unter Vorlage der Geburtsurkunde auf die Warteliste gesetzt. Nur an privaten Einrichtungen kann man vorgeburtlich anmelden. Deine Anmeldezeit finde ich vollkommen ausreichend und nicht zu spät! Wir haben unsere Tochter mit 3 Tagen angemeldet allerdings für die Krippe und Gott sei Dank einen Platz zum ersten Geburtstag bekommen! Frag einfach mal in andren Einrichtungen nach einem freien Platz! Vll hast du Glück! LG Colien

von Colien07022004 am 06.07.2014, 19:14



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Bei uns in Düsseldorf lauft es alles über den Kitanavigator . Hier geht man nuchtmal in die Einrichtung zum annelden. Ubd man kann auch erst zu einem bestimmten Zeitpunkt anmelden nicht früher. Das Tageskind meiner Mutter ist z.b schon fast vier und hat für diese Jahr schon wieder keinen platz bekommen.

von CKEL0410 am 06.07.2014, 21:07