Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Rheinland-Pfalz! Meine Frau befindet sich gerade mit unserem 7-Monate alten Sohn in Elternzeit. Daher haben wir unseren Ganztagsplatz für unsere 4-jährige Tochter "verloren". Nun sind wir am Überlegen, dass meine Frau eine Beschäftigung wieder aufnimmt. Wieviel Stunden wöchentlich müsste meine Frau wieder arbeiten, dass die Kleine einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz erhält. Gibt es ein "Kindergarten-Gesetz" in dem das alles niedergeschrieben ist und auf das man sich bzw. der Kindergarten berufen kann? Es wird immer von "Bedarf" gesprochen, aber ich finde keine Informationen was darunter zu verstehen ist. Vielen Dank im Voraus!
von rickfried am 13.02.2017, 13:30