Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist am 3. 01.13 geboren. ich bin nach einem Jahr, also im Januar 2014, Vollzeit in meinen alten Job in einer Führungspostition zurückgekehrt. Mein Mann stufte auf Teilzeit hinunter. Nun hat sich in unserem privaten Umfeld viel verändert, so dass wir wieder die Rollen tauschen möchten. ich möchte gerne eine weiteres Jahr Elternzeit ab August 2015 in Anspruch nehmen, ich weiß aber das mein AG es nicht gutheißen wird. Mir wären allerdings strategische Konsequenzen egal, selbst wenn mir danach gekündigt werden würde, wäre es für mich kein Grund, darauf zu verzichten. Kann der AG mir seine Zustimmung verwehren? Besten Dank im Voraus, Ihre D.P-B

von danielaml am 17.04.2015, 17:36



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Hallo, Sie können mit FRist 7 Wo. EZ beantragen bis zum 3. Geb. Danach muss der AG zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2015



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Ja, er kann verweigern! Lg

von Colien07022004 am 17.04.2015, 17:57



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Hallo, Hm... ich glaube, dass Du eigentlich sofort (= mit 7 Wochen Ankündigungsfrist) bis zum Ende des 3. LJ wieder in EZ gehen kannst. Also bis Anfang nächstebn Januar. Willst Du länger als bis zum 3. LJ gehen, dann muss der AG zustimmen. Lies mal §16 BEEG Gruss Désirée

von desireekk am 17.04.2015, 19:10



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Wenn ja, dann kannst Du es nehmen, eben 7 Wochen vorher melden. Das zweite Jahr ist weg, da Du am Anfang verbindlich zwei Jahre davon planen musst und auf das zweite verzichtet hast.

von Sternenschnuppe am 17.04.2015, 19:42



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Du hast dich bei der Erstanmeldung der Elternzeit für einen Zeitraum von 2 Jahren festzulegen. Da du nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, konnte der AG davon ausgehen, dass du bis zum 2. Geburtstag keine EZ mehr nimmst. Zwischen dem 2. und dem 3. Geburtstag aber kannst du EZ wieder mit einer Frist von 7 Wochen nehmen. Mindestens bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag. Ohne Zustimmung des AG. Wenn dein AG einverstanden ist, kann er dir auch die Übertragung von Elternzeit genehmigen. Dann könntest du sogar bis zum (Tag vor dem) 4. Geburtstag EZ nehmen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.04.2015, 22:49



Antwort auf: Kann ich ohne Zustimmung ein zweites Jahr Elternzeit nehmen?

Danke für Eure Antworten! Sabine, genauso wie du es beschreibst, wurde mir das auch schon in einer persönlichen Rechtsberatung erklärt. Das ist allerdings schon ein paar Monate her und ich dachte ich lass mir das noch mal bestätigen :-)) Liebe Grüße aus Düsseldorf!! Dani

von danielaml am 18.04.2015, 08:55



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