Kann ich meinem Ex-Mann verweigern die Kinder zu sehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meinem Ex-Mann verweigern die Kinder zu sehen?

Hallo, 2015 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt wir haben 2 Kinder. Der Grund war u.a. das er getrunken hat. Er ist dann weggezogen (nach Thüringen wir wohnen in Hannover) und hat sich nicht regelmäßig bei den Kindern gemeldet und hat sich auch nicht drum bemüht/gekümmert. Unser großer hatte darunter zu leiden und ich war mit ihm beim Kinderpsychologen und Ergotherapeuten. Jetzt nun habe ich das alleinige Sorgerecht für die Kinder per Gerichtsbeschluss bekommen und nun seit mehr als 1 Jahr meldet er sich und möchte wieder Kontakt zu den Kindern haben. Ich kann den Kindern so einen Stress nicht aussetzen und würde ihm das gerne verbieten/untersagen die Kinder zu sehen bzw. zu sprechen. Ist das möglich ? LG

von Mamichan87 am 11.06.2017, 20:40



Antwort auf: Kann ich meinem Ex-Mann verweigern die Kinder zu sehen?

Hallo, Nein, alle Parteien, also der Vater und die Kinder, haben ein Anspruch auf Umgang. Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, eventuell sollte das Umgangsrecht am Anfang mit einer Betreuung stattfinden. Aber nicht mit Ihnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2017



Antwort auf: Kann ich meinem Ex-Mann verweigern die Kinder zu sehen?

Nein. Sage ihm er möge einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen, damit man moderiert sprechen kann wie das aussehen soll. Solange er den nicht macht machst Du nix. Kümmert er sich schaut man was bei rauskommt, ggf. wird der Umgang dann erst einmal begleitet.

von Sternenschnuppe am 11.06.2017, 21:05



Antwort auf: Kann ich meinem Ex-Mann verweigern die Kinder zu sehen?

Grumdsätzlivch haben die Kinder ein Recht auf Umgang ,it BEIDEN Eltern. WENN das nicht dem Kindeswohl widerspricht. Ggf. wirst Du also beweisen müsen ob es den Kindern nachhaltig mehr schadet als nützt wenn sie den Vater sehen. Zuerst würde ich aber wie schon geschriebe sagen: Er soll sich ans Jugendamt wenden und dort einen Termin ausmachen. Dort werdet Ihr Euch als Eltrern erst Mal treffen und verbindlich festlegen wie verlässlcher Umgang für die Kinder aussehen könnte, wie die Annäherung stattfindet, etc. Auch ihr als Eltern müsst vernünftig (wieder) miteinander kommunizieren lernen, etc. DANN erst kommen die Kinder selbst ins Spiel. Und ob er diese erste Phase überhaupt in Angriff nimmt bzw. durchhält ist erst Mal abzuwarten... Gruss D

von desireekk am 12.06.2017, 01:27



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