Frage:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Liebe Frau Bader,
mein Expartner, nicht Ehemann lebt von Hartz 4. Er hat Mehrbedarf beantragt für die Zeit wenn der Kleine bei ihm ist. Das sind alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Samstag Abend. Unterhalt zahlt er nicht, ich bekomme Unterhaltsvorschuss.
Jetzt sagte er mir heute das er ein Schreiben deshalb bekommen hat wo drin steht, dass das Amt erstmal wissen will wie viel Vermögen unser Sohn hat und wie viel ich ihm für die Tage vom Unterhalt abgebe.
Kann das sein? Kann er dafür an das Sparkonto von unserem Sohn? Darauf zahlen nur ich und meine Eltern ein und meine Eltern haben es auf ihrem Namen laufen.
Und muss ich ihm wirklich von dem Unterhaltsvorschuss was abgeben? Er zahlt nie etwas für unseren Sohn. Kauft ihm nichts zum Anziehen oder so.
Mir gehts nicht ums Geld, meinem Sohn fehlt es an nichts.
Ich finde es unverschämt wenn der Vater sich Geld von unserem Sohn schnappen will.
Wenn er das dann für ihn ausgeben würde, ok das ist was anderes. Aber er holt sich dann dafür eher mehr Zigaretten.
Ich bin gerade ziemlich sauer und hoffe das es so nicht stimmt.
Verstehen Sie mich nicht falsch, für meinen Sohn gebe ich alles. Aber das Sparkonto ist ja für ihn und nicht für seinen Vater.
Liebe Grüße und vielen Dank
von
OliviaÖl
am 14.06.2016, 17:09
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Hallo,
das Konto ist doch gar nicht auf seinen Namen. Wo ist das Problem?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Das Sparkonto läuft doch gar nicht auf Deinen Sohn.
Alles gut.
Das Kind hat kein Vermögen, lediglich den Unterhaltsvorschuss.
Gebe auch an dass das Kind nur bis Samstags bei ihm ist ;-)
Wie sieht es mit Ferien aus ? Wenn nein, dann gebe es auch an.
Abgeben tust Du nix !!
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 17:21
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Ja genau. Unser Sohn ist 3 Jahre alt und hat noch keine Ferien. Er schläft nur immer bis Samstag bei ihm, weil wir das erst zur Eingewöhnung so gemacht haben und der Vater es dann so beibehalten wollte.
Das Amt hat schon ein Schreiben von mir von wann bis wann er immer bei ihm ist.
Ich frag mich nur ob das echt stimmt das ich dann vom Vorschuss was abgeben muss.
Wenn das so ist wird der Vater ihn sicher öfters nehmen.
Würde mich ja für unser Kind freuen, wenn ich nicht wüsste das der Papa das nur wegen dem Geld macht
von
OliviaÖl
am 14.06.2016, 18:06
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Nein, das musst Du nicht. Ganz sicher.
Das hatten sie gerade bei H4 Empfängern versucht und auch nicht durchbekommen. Wobei ich finde, dass da zumindest See Staat nicht für Lebensmittelkosten zahlen sollte, wenn das Kind bestätigt alle zwei Wochen das ganze WE beim Vater ist und in den halben Ferien.
Dann würde nämlich doppelt gezahlt für Kosten die nur einmal anfallen.
Ist bei Euch ja aber nicht so wenn ich das richtig verstehen.
Rufe doch mal bei dem SB an oder bitte um Rückruf. Und das Konto erwähnst Du gar nicht, es ist nicht seins, also spielt es keine Rolle !
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 18:12
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Ja das hast du richtig verstanden. Bei uns bekommt nur der Vater Geld vom Amt. Ich weiss ja auch gar nicht ob so ein Schreiben überhaupt existiert. Das soll er mir mal zeigen...
von
OliviaÖl
am 14.06.2016, 18:34
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Gut das das Konto auf deine Eltern läuft - nicht das der Vater da dran geht. Nicht immer prüfen die bei der Bank das so genau, sobald da das Elternteil Sorgerecht hat, kann der nämlich dran.
Wenn das Konto aber über die Großeltern läuft ist das sicher. Nur die könnten es - was ich mal stark bezweifel - auch weider abräumen und kündigen. du selbst kommst ja auch nur mit Vollmacht dran.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 18:42
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Doch, diese Schreiben gibt es.
Die wissen ja nicht wovon ihr lebt.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 18:59
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Ja das Schreiben gibt es echt. Hat er mir gerade per Whats app geschickt. Es steht drin das sie wissen wollen ob er unterhalt von mir bekommt für die Zeit wo er bei ihm ist oder Kindergeld. Dann ob er Vermögen hat.
Also er bekommt von mir kein Kindergeld und auch nichts vom Unterhaltsvorschuss.
Die Frage ist jetzt nur ob ich ihm für die Tage etwas geben muss
von
OliviaÖl
am 14.06.2016, 19:50
Antwort auf:
Kann der Vater an das Vermögen unseres Kindes?
Nein, musst du nicht.
von
Pamo
am 15.06.2016, 14:22