Frage: Kann JA uv zurückfordern

Hallo Ich hab mal eine Frage: Eine Freundin von mir hat ein kleines Kind mit ca 1,5 Jahren. Der Kindsvater war bisher unbekannt und somit hat das Jugendamt Untergaltsvorschuss gezahlt. Nun hat sie den Kindvater ausfindig gemacht und er hat die Vaterschaft auch anerkannt. Jetzt die Frage: Muss er dem Jugendamt dem geleisteten Vorschuss zurückbezahlen, obwohl er nicht mal wusste, dass er ein Kind hat und Vater ist? Oder muss er erst ab Anerkennung Unterhalt bezahlen? Noch eine allgemeine Frage: wenn der Vater unbekannt ist, und aber mögliche Männer in Betracht kommen, muss man nen Vaterschaftstest machen lassen um UV zu bekommen und wer bezahlt diesen Test? Bzw zahlt das JA wenn der Vater ganz unbekannt ist? Sry wegen der vielen Fragen, aber wir haben so eine Gruppe wo solche Fragen aufkamen. Lg

von Sweetmia1 am 19.11.2014, 16:10



Antwort auf: Kann JA uv zurückfordern

Hallo, auch wenn er es nicht wusste - er war der Vater. Also muss er uU den Vorschuss zurückzahlen. Kann ja nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Den Test muss man schon selber zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2014