Liebe Frau Bader,
ich befinde mich seit Schwangerschaftsbeginn im individuellen Beschäftigungsverbot auf null Stunden reduziert, dieses wurde vom Arzt ausgesprochen.
Nun darf ich laut Arzt langsam die Arbeit wieder aufnehmen. Er hat dazu aufgeschrieben: 3 x 5 Stunden = 15 h pro Woche (aufgeteilt auf drei Tage).
Mit meinem Chef war das so auch abgeklärt, da bei uns die Arbeitszeiten sowieso flexibel sind und man sich freut, dass ich wieder kommen kann.
Der Arbeitsplatz ist schwangerengerecht, es gibt keine Probleme.
Nun meldet sich die Personalstelle meines Betriebes und ist der Meinung, dass die vom Arzt festgelegte Aufteilung der Stunden so nicht erfolgen kann (nicht weil es die Arbeitsabläufe stört, sondern weil das rechtlich so nicht vorgesehen wäre), da es im individuellen Beschäftigungsverbot nur folgende Möglichkeiten geben würde:
- komplettes individuelles Beschäftigungsverbot auf null Stunden reduziert
- teilweises individuelles Beschäftigungsverbot auf 50 Prozent der Stunden reduziert, also in meinem Fall 4 h pro Tag an 5 Arbeitstagen
- andere Stundenzahl pro Tag, aber tägliches Erscheinen ist nötig
Ist das so?
Der Arzt wird, wenn keine Einigung gefunden wird (und er sieht nur seine Aufteilung der Stunden für den Wiedereinstieg als medizinisch kompatibel) wieder ein komplettes Verbot aussprechen.
Das wäre eigentlich nicht in meinem Sinne.
An wen kann ich mich sonst wenden, der sich damit auskennt und mir eine gültige Antwort geben kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Rike2015
am 15.04.2016, 12:35
Antwort auf:
Individuelles, teilweises BV, darf der Arzt die Stunden so festlegen?
Hallo,
entweder Sie können täglich arbeiten gehen und dann begrenzt oder gar nicht.
Also hat der Betrieb Recht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2016
Antwort auf:
Individuelles, teilweises BV, darf der Arzt die Stunden so festlegen?
Da hat die Abteilung recht.
Entweder gehen 5 Stunden am Tag, dann an jedem, oder nicht, dann gar nicht.
Frag doch mal die Abteilung ob Du dann jeden Tag 3 Stunden kommen kannst, oder den Arzt dass er es auf 3 Stunden am Tag ändert.
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2016, 12:40
Antwort auf:
Individuelles, teilweises BV, darf der Arzt die Stunden so festlegen?
Aus welcher Rechtsquelle wird diese Einschränkung abgeleitet? M.E. kann alleine der Arzt beurteilen, welche Arbeitsleistung in welcher Art und welchem Umfang zulässig ist.
Im Haufe Rechtskommentar steht hierzu:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/das-ist-bei-beschaeftigungsverboten-zu-beachten_78_297016.html
Individuelles Beschäftigungsverbot
Neben den generellen Beschäftigungsverboten, gibt es weitere individuelle Beschäftigungsverbote. Diese werden im Einzelfall aufgrund der besonderen Lebenssituation ausgesprochen. Ist das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, darf auch hier der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen. Allein der Arzt ermisst, welche beruflichen Tätigkeiten in welchem Umfang und welche Dauer eine Gefährdung darstellen können. Die Gesundheitsgefährdung muss jedoch mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen.
Achtung: Das Beschäftigungsverbot sollte vom Arzt schriftlich erteilt werden und die individuellen Einschränkungen darlegen, damit sie nach Vorlage beim Arbeitgeber beachtet werden können.
von
Behnke
am 15.04.2016, 14:03
Antwort auf:
Individuelles, teilweises BV, darf der Arzt die Stunden so festlegen?
Der Arzt kann aber nicht sagen dass sie Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten gehen kann, Dienstag und Donnerstag aber gefährlich sind.
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2016, 14:43
Antwort auf:
Individuelles, teilweises BV, darf der Arzt die Stunden so festlegen?
So, erst mal vielen Dank für die Ratschläge!
Hier meine Rückmeldung: es geht durchaus, an 3 Tagen in der Woche zu arbeiten.
Nach einem ausführlichen Gespräch und der Erläuterung, dass ich sonst aus Sicht des Arztes gar nicht erscheinen kann, arbeite ich nun 3x5h pro Woche.
Die Personalstelle hat das nochmal geprüft und ist nun der Meinung, dass die Arbeitszeiten und Stunden bei einem individuellen Beschäftigungsverbot freitextlich durch den Arzt festgelegt werden.
von
Rike2015
am 15.05.2016, 11:10