Frage: hilffeeeeeeeee

Mein Chef genehmigt meine Frühschicht nicht da ich ein 1 Jahr altes Baby habe , hatte angegeben das ich gerne Teilzeit 30 Std arbeiten möchte und nur Frühschicht aber habe es mündlich damals gesagt . Darauf hin hat mein Chef gesagt ja kriegen wir alles hin ich soll mir keine Sorgen machen und jetzt bekam ich ein Brief wo er es nicht genehmigt..und das ich Bescheid sagen soll ob ich am 26.1 flexibel einsetzbar bin...jetzt stehe ich da mit mein Kind habe kein kita Platz erst mit 3 Jahren weil ich betreungsgeld bekomme und für eine Tagesmutter oder Babysitter habe ich kein Vertrauen und das Geld nicht brauche dringend hilfeeeeeeee bin am Boden zerstört physisch am endeeee nur am weinennnn .... Ich habe ein unbefristeten Vertrag bin seit 7 Jahren in der Firma

von Puci am 20.01.2015, 19:40



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Hallo, entscheidend ist, was im vertrag steht u wie Sie vorher gearbeitet haben. Das mit der Zusage gilt nur, wenn es Zeugen gibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Wie hast Du denn vorher gearbeitet? Er kann den Wunsch ablehnen nur eine bestimmte Schicht zu arbeiten. Kannst Du den Vertrag nicht erfüllen, dann musst Du kündigen. Wann hast Du begonnen das zu klären?

von Sternenschnuppe am 20.01.2015, 19:55



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet 40 Std und habe es ihr gleich nach der Geburt gesagt ich kann nicht kündigen weil ich viele Ausgaben habe

von Puci am 20.01.2015, 20:05



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Habe davor Vollzeit 40 Std gearbeitet und hatte es ihr gleich nach der Geburt gesagt. Kann nicht kündigen habe ziviel Ausgaben sonst würde bei mir alles unterm Bach gehen

von Puci am 20.01.2015, 20:06



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Du verstehst das Problem nicht. Du ! kannst den Vertrag nicht erfüllen den Du geschlossen hast. Was steht da genau zu den Arbeitszeiten und welche Zeiten hast Du vorher gearbeitet ? Also von 08-00 - ? Oder Schicht ? Du hast nix schriftlich in der Hand dass mal was anders ausgemacht wurde. Kannst Du den Vertrag nicht mehr erfüllen, dann musst Du ihn kündigen. Mit der Bestätgung die Du hast bekommst Du mit Glück auch keine Sperre beim Arbeitsamt. Allerdings musst Du für ALG1 Kinderbetreuung nachweisen. Sonst gibt es das aucb nicht. ALG1 wird anteilig der Stunden gezahlt die Du verbindlich anbieten kannst. Ä Einen Anspruch auf Betreuung hat das Kind ab einem Jahr, einklagbar. Tagesmutter, andere Krippen etc. Was hast Du unternommen um einen Platz zu finden ?

von Sternenschnuppe am 20.01.2015, 20:15



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Ich verstehe es schon !!habe davor 2 Schichten gearbeitet also flexibel .....aber kann man mit dem Chef nicht nochmal reden damit er das vielleicht doch noch hinkriegt.

von Puci am 20.01.2015, 20:21



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Egallllll sonst mus sich halt kündigen

von Puci am 20.01.2015, 20:22



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Klar, versuchen kannst Du das Reden musst Du eh mit denen, denn so wirst Du ja nicht arbeiten können und es ist zu klären wie der Vertrag dann gekündigt oder aufgehoben werden kann. Ratsam ist es dies am besten Morgen schon zu tun. Ohne AG und ohne Elterngeld wärest Du nicht mehr krankenversichert und daher müsste das alles rasch geregelt werden. Wer betreut das Kind denn am Vormittag und wie dauerhaft und zuverlässig ist das ?

von Sternenschnuppe am 20.01.2015, 20:26



Antwort auf: hilffeeeeeeeee

Hallo, Dein Chef ist nicht verpflichtet, Dir nur Frühschicht zu geben. Rede doch noch mal mit ihm, vielleicht könnt Ihr das ja klären. Du kannst auch während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Brauchst nur ne Erlaubnis Deines Arbeitgebers. Vielleicht wäre das ja ne Möglichkeit. Ab 1 Jahr besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn dein Kind in eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Betreuungseinrichtung geht, kannst Du den Bezug des Betreuungsgelds auch beenden. Nur weil du das jetzt beantragt hast, heißt das nicht, dass Du es bis zum 3. Geburtstag beziehen musst. Du musst das erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen. Mit Arbeit aber ohne Betreuungsgeld hättest Du sicher mehr Geld zur Verfügung. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 22.01.2015, 00:48