Hilfen bei Krankenhausaufenthalt der Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hilfen bei Krankenhausaufenthalt der Mutter

Hallo, ich bin mir nicht sicher, in welchem Forum meine Frage richtig ist.... Bei mir steht demnächst ein Krankenhausaufenthalt (OP Galle) an und wir wissen noch nicht, wie wir die Betreuung unserer 16 Monate alten Tochter gestalten sollen. ggf wird mein Mann ein paar Tage Urlaub nehmen aber soweit ich weiß darf man danach nicht schwer heben usw. Meine Tochter geht bis mittags in die Krippe. Gibt es von der Krankenversicherung Leistungen? Haushaltshilfe? Ich habe mal gehört, dass es sowas z.B. beim zweiten Kind gibt und einige ihre Männer als Haushaltshilfe anmelden?! Vielen Dank

von Milli13 am 05.09.2014, 13:27



Antwort auf: Hilfen bei Krankenhausaufenthalt der Mutter

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2014



Antwort auf: Hilfen bei Krankenhausaufenthalt der Mutter

Perfekt ist doch, wenn dein Mann Urlaub nehmen kann. Warum braucht es darüber hinaus noch eine Hilfe, er hat doch sicher keine Einschränkungen das kleine Kind zu heben?

von Pamo am 05.09.2014, 15:59



Antwort auf: Hilfen bei Krankenhausaufenthalt der Mutter

Danke für die ausführliche Antwort. @ Pamo: es kommt ja drauf an, wie lange es einem schlecht gehen wird. Es hat mich nur für den Fall der Fälle interessiert. Laut Internet soll man danach 3-4 Wochen nicht schwer hebrn usw. Mit kleinkind natürlich unmöglich.

von Milli13 am 05.09.2014, 20:55