Hallo Frau Bader, Ich habe vor meinem Erziehungsurlaub als Zahnärztin in einer Praxis von der ich nur 5 Minuten entfernt wohne gearbeitet. Inzwischen hat mein Chef eine Zweitpraxis eröffnet, die 30km entfernt ist und will, dass ich nach meiner Rückkehr in dieser weiterarbeite. Darf er das von mir verlangen oder habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Herzliche Grüße, Litzi
von Litz77 am 22.11.2014, 22:53