Frage: Hat man Anspruch auf Urlaub?

Hallo Ich würde gerne 2 Wochen mit meiner Tochter in den Urlaub von Samstag bis Sonntag (15 Tage) Leider fallen 2 Wochenenden auf das umgangswochenende des Vaters. Dieser ist nicht bereit ein Ausgleichswochenende anzunehmen. Vor Gericht wurden nur Umgangswochenenden besprochen, da ich noch nicht wusste wann ich Urlaub habe. Die Richterin wollte ihm erstmal nur die Länge eines Wochenendes gewähren, keine ganze Woche! Mein Angebot war eins meiner Wochenenden plus 2 Tage dran hängen somit hätte er 4 Tage am Stück. Oder vor und nach dem Urlaub jeweils mein Wochenende als Ausgleich. Er willigt nirgendwo ein! Falls ich einfach mit ihr weg fahren sollte wird er uns suchen und finden! (Seine Aussage) Bin ich wirklich gezwungen höchstens 10 Tage am Stück mit meiner Tochter in den Urlaub zu haben? Oder ggf wenn das mittlere Wochenende sein Wochenende ist, den Urlaub zu unterbrechen damit sein umgangswochenende statt finden kann? Es ist so kräftezehrend, ich möchte doch einfach nur Urlaub! Sorgerecht und ABR liegt bei mir Vielen Dank

von Lisa192 am 22.05.2016, 02:48



Antwort auf: Hat man Anspruch auf Urlaub?

Hallo, quatsch. Natürlich dürfen Sie in den Urlaub fahren. Wenn er Theater macht, lassen Sie es gerichtlich klären. Notfalls im Eilverfahren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2016



Antwort auf: Hat man Anspruch auf Urlaub?

Hallo, natürlich sind Urlaube zu gewähren. Es soll ja ein mehr als fairer Ausgleich stattfinden. Wenn der Vater sich total stur stellt, dann hilft leider nur ein Eilantrag an das Gericht, um die Zustimmung zu ersetzen. Das sollte gar kein Problem sein. Dabei genau darlegen, welche Alternative vorgeschlagen worden ist und warum der Vater nicht zustimmt. Ohne Ersetzen der Zustimmung durch das Gericht sollte man nicht fahren, da das ersthafte Konsequenzen haben kann.

Mitglied inaktiv - 22.05.2016, 07:54



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