Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes bestimmte Bezugszeiträume ausgeklammert werden. Wenn in den 12 Monaten, die zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden schon ein Elterngeldbezug stattfand, werden diese Zeiträume laut meiner Information ausgeklammert. Gilt diese Regelung auch, wenn man in dieser Zeit in Teilzeit gearbeitet hat und das Elterngeld entsprechend dem Verdienst gekürzt wurde? Ich befinde mich nun wieder im Elterngeldbezug und das Amt hat bei der Berechnung mein Teilzeitgehalt angesetzt, obwohl ich in diesen Monaten auch Elterngeld erhalten habe (ich bin bei meiner ersten Tochter schon nach 9 Monaten wieder arbeiten gegangen),. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
von cocogy am 07.05.2015, 09:05