Frage: Hallo.

Hallo. Ich habe eine Frage. Bin gerade in Elternzeit 1 Jahr. Jetzt plane ich 2 Kind. Ich habe feste Arbeitsvertrag. In der Schwangerschaft mit 1 Kind dürfte ich nicht arbeite, weil ich Nachschicht arbeitete. Und wenn ich jetzt in Mutterschaftzeit werde , wird mein Geld berechnet von 12 Monate vor meinen ersten Mutterschaftzeit? Die 12 Monaten vor meiner 1 Schwangerschaft?

von MonikaAnna am 12.09.2014, 08:46



Antwort auf: Hallo.

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2014