Frage: Hallo Frau Bader,

Ich bin Flugbegleiterin in Vollzeit und im November 16 schwanger geworden. Es besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. Somit bekam ich den Durchschnitt meines Vollzeitgehalts. Letzen Sommer habe ich, gültig ab Januar 17, einen unbefristeten Teilzeitvertrag beantragt und gestattet bekommen. Bin diesen Vertrag durch das Beschäftigungsverbot nicht "angetreten". Bekomme ich ab Januar das Teilzeitgehalt oder steht mir weiterhin ein Vollzeitgehalt zu? Und noch eine Frage: Würde mir nur ein Teilzeitgehalt ab Januar zustehen, wann könnte ich frühestens wieder eine Vollzeitbeschäftigung beantragen? Vielen Dank im Vorauss für Ihre Mühe!

von DoroB. am 16.01.2017, 19:46



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Hallo, Sie bekommend as, was Sie auch ohne BV bekommen würden, also den TZ Lohn. So einfach wieder VZ können Sie nicht beantragen, da Sie ja nicht wieder arbeiten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Man bekommt das, was man auch verdienen würde. Wenn man reduziert hat, dann gibt es auch weniger Geld ab dem Datum. Im Prinzip könnte der Vollzeitvertrag erst wieder nach der Entbindung und dem Mutterschutz aufleben, sofern man nicht in EZ geht. Ansonsten erst nach der EZ.

von sternenfee75 am 16.01.2017, 20:04



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Du bekommst das was Du verdienen würdest. Vollzeit kannst Du beantragen wenn Du nach der Elternzeit wieder arbeiten kannst. Willst Du dann Vollzeit arbeiten ?

von Sternenschnuppe am 16.01.2017, 20:09