Frage: Hallo Frau Bader

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Fragen: Seit dem 1.6.15 hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot für meine Tätigkeit als Sporttherapeutin ausgesprochen. Bislang habe ich regelmäßig Sonn- und Nachtzuschläge sowie als steuerfreien Sachbezug einen Tankgutschein in Höhe von 44,-- Euro erhalten. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Abrechnung für Juni erhalten. Die steuerfreien Zuschläge wurden nicht gezahlt - dadurch ist mein Nettolohn um einiges niedriger. Meine erste Frage ist: Darf mein Arbeitgeber mir jetzt keine Sonn- und Nachtzuschläge bzw. Fehlgeldentschädigung zahlen, auch wenn er das bisher regelmäßig getan hat? Wie sieht es mit dem Tankgutschein aus? Und die zweite Frage: Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird ja das Einkommen der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt. Das Mutterschaftsgeld würde dann ja auch niedriger ausfallen, da mein Nettoeinkommen ja durch den Wegfall der Zuschläge um einiges niedriger ist. Oder wird dann das Einkommen vor dem Beschäftigungsverbot zugrunde gelegt? Bevor ich mit meinem Arbeitgeber spreche, würde ich gerne genauer wissen, welche Rechte mir zustehen. Für eine baldige Antwort bin ich Ihnen dankbar. Mit freunldichem Gruß roestelchen

von roestelchen am 07.07.2015, 11:22



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Hallo, Sie bekommen die Zuschläge weiter - aber nicht steuerfrei (Vgl. § 3b EStG, §§8, 11 MuSchG; BFH, Beschluss v. 27.5.2009 - VI B 69/08, BStBl 2009 II S. 730; Urteil v. 16.12.2010 - VI R 27/10; Urteil v. 25.5.2005 - IX R 72/02, BStBl 2005 II S. 725) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2015



Antwort auf: Hallo Frau Bader

Du darfst durch das Beschäftigungsverbot nicht schlechter gestellt werden, als wenn du arbeiten würdest. Bei mir war es so, dass der Durchschnitt der Zuschläge aus den letzten drei Monaten vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt wurden. Wenn der erste Schwangerschaftsmonat also Juli ist, der Durchschnitt der Zuschläge für April/Mai/Juni Wie das mit dem Tankgutschein ist weiß ich nicht, da bin ich auch auf die Antwort von Fr. Bader gespannt, da du ja auch keine Fahrtkosten mehr hast (wenn es als Fahrtkostenzuschuss gerechnet wurde). Da hast du dann ja keine Schlechterstellung, was nicht da ist, kann ja auch nicht bezuschusst werden (nach meiner Logik).

von La_Latina am 07.07.2015, 13:57