Sehr geehrte Frau Bader, da ich in der 21. Ssw aufgrund eines sehr niedrigen Blutdrucks Kreislaufprobleme habe und diese meist bekomme, wenn ich mehr als 4 Stunden bei der Arbeit bin, hat meine Gynäkologin mir ein halbes Beschäftigungsverbot ausgestellt: Ich darf nicht mehr als 4 Stunden täglich arbeiten. Nun habe ich aber nur eine 20-Stunden-Stelle, die ich normalerweise auf 4 Tage erteile. Diesen einen freien Tag brauche ich auch dringend, weil ich schon einen 4j. Sohn habe, der mich nachmittags fordert und ich an diesem Vormittag einfach mal den Haushalt machen muss, Physiotherapietermine, andere Arzttermine, etc. Wenn ich nun 5 Tage arbeiten müsste, wäre das für mich noch mehr Stress. Hätte das Beschäftigungsverbot, so wie es jetzt ist, die Bedeutung,dass ich bei 4 Tagen bleibe, aber je höchstens 4 Stunden, also 16 Studnen wöchentlich? Oder hätte es zur Folge, dass man von mir verlangen könnte, die 20 Stunden auf 5 Tage aufzuteilen? Dann überlege ich, heute schnell bei der Ärztin anzurufenu und Sie bitten, das erstmal zu lassen, da mir damit nicht geholfen wäre. Danke und mit bestem Gruß, littlelilac
von littlelilac am 09.04.2014, 07:43