Hallo Frau Bader!
Unsere Tochter ist geboren am 05.06.2013
Ich bin mir nicht sicher, ob ich beim Antrag auf Elterzeit nicht was falsch gemacht habe.. Ich möchte ab Oktober 2015 wieder arbeiten. Habe im Schreiben an meinen AG auch als Datum meiner Rückkehr den 01.10.2015 angegeben. Aber in der Formulierung "ich beantrage eine ... monatige Auszeit" fälschlicherweise "24" reingeschrieben, statt 28 Monate! Ist das von Bedeutung? Kann mein AG nun sagen, ich muss am 05.06.2015 wieder anfangen? (quasi nach 24 Monaten)
Desweiteren würde mich noch interessieren,.. Ich habe reingeschrieben "am 01.10.2015 stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung" Mein AG verlangt nun von mir, dass ich wieder Vollzeit einsteige, aufgrund der Formulierung "VOLL" zur Verfügung" ansonsten, würde ich eine Kündigung bekommen!
Bitte helfen Sie mir weiter!? : /
LG
von
maschaleyla
am 13.03.2015, 12:47
Antwort auf:
Habe ich meine Elternzeit falsch beantragt?
Hallo,
1. Sie haben ja einen Anspruch auf verlängerung, deshalb ist der Fehler nicht so schlimm
2. Sie können einen Antrag auf TZ stellen-ob Sie einen Anspruch haben, hängt von der Anzahl der AN ab - ab 15. - dann kann der Ag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Habe ich meine Elternzeit falsch beantragt?
keine Rechtsanwälting. Wie war denn Dein Vertrag vor der Elternezeit. Wenn Du davor auch VZ gearbeitet hast und nichts anderes mit dem AG abgesprochen war, dann mußt Du erst mal wieder VZ arbeiten. Sollte Dir dies nicht möglich sein, dann müsstest Du kündigen, da Du ja Deinem Ursprungsvertrag nicht mehr "nachkommen" kannst.
Sollte die Fa. mehr als 15 Mitarbeiter habe, dann VZ anfangen und TZ beantragen. Dies kann der Chef ablehnen, wenn der Betriebsablauf "erheblich" gestört werden würde. Zudem müsste er Dir nicht die von Dir gewünschten TZ Arbeitszeiten gewähren.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 13.03.2015, 12:55
Antwort auf:
Habe ich meine Elternzeit falsch beantragt?
Ich arbeite seit 2006 dort VZ... Aber ich habe doch noch gar kein Antrag auf Wiederbeschäftigung bzw. Arbeitszeiten beim AG gestellt! Er kann sich doch den "Antrag auf Elternzeit" nicht so zurecht legen wie er will?! Nur wegen diesem Wörtchen "voll"
Es war nie die Rede von, dass ich VZ wieder komme. Als ich ihm nun sagte, dass ich den Antrag mit 35 Std. einreichen möchte, sagte er nur "Ne, VZ oder gar nicht"
von
maschaleyla
am 14.03.2015, 12:48
Antwort auf:
Habe ich meine Elternzeit falsch beantragt?
Also ich persönlich würde die Elternzeit in einem neuen Schreiben bis zum 3. Geburtstag des Kindes verlängern und in diesem Schreiben den Teilzeitwunsch (maximal 30 Stunden)ab dem ... äussern.
von
-Nadine-
am 14.03.2015, 14:33
Antwort auf:
Habe ich meine Elternzeit falsch beantragt?
Ähmm, Du irrst. Du musst keinen Antrag auf Wiedereinstellung machen. Mit Ende der Elternzeit läuft dein alter Vertrag automatisch wieder weiter - wie eben vor der Elternzeit. Nur dann wenn der AG und du eine Änderungskündigung machst, würde sich daran was ändern.
Mit dem Satz, so wie du ihn formuliert hast, dürfte wohl jeder AG davon ausgehen, das du nach der Elternzeit vor hast wieder ganz normal wie früher auch zu arbeiten. ob du überhaupt einen Anspruch hättest, Teilzeit zu arbeiten nach der Elternzeit, hängt eh davon ab wie groß der betrieb ist. Sonst muss er dir das eh nicht bieten - und dann bliebe dir eh nur zu kündigen. Den du kannst den Vertrag - deinen Vollzeitvertrag - nicht erfüllen. mehr muss er dir so erst einmal nicht bieten.
Mitglied inaktiv - 14.03.2015, 16:51