Frage: HILFEEEEE

Hallo, In zwei Wochen endet mein Elterngeld und wollte in zwei Wochen anfangen zu arbeiten. Habe heute einen schreiben bekommen ~mein Firma war in der Insolvenz~ mein Firma schließt in einem Monat. Habe noch 95Überstunden und Zwei Wochen Urlaub von 2012, habe ich noch Recht darauf?? Werde vom Insolvenzverwalter einen schreiben bekommen,hat mein.Chef geschrieben.. 1)Was passiert in dem Fall mit den Überstunden und Urlaub?? Zahlt das der Insolvenzverwalter oder werden dies gestrichen,? 2)ich werde ja arbeitslos. Werde Arbeitslosengeld beantragen. Was passiert eigentlich wenn ich während ich arbeitslos angemeldet bin krank werde?? Verlängert sich damit das Arbeitslosengeld?wer bezahlt mich wenn ich in der Zeit krank werde,? Kenne mich damit gaaaar nicht aus. Vielen dank im voraus.

von TinaTuna am 24.06.2015, 14:09



Antwort auf: HILFEEEEE

Hallo, eventuell können Sie Insolvenzgeld bekommen. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/index.htm Ansonsten wird es schlecht aussehen. Wenn Sie arbeitslos sind bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2015



Antwort auf: HILFEEEEE

P.S. Die ersten sechs Wochen, in denen man das Arbeitlosengeld - aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes - weitererhielt, gelten als Zeit der Arbeitslosigkeit. Sobald man Krankengeld als Leistung der Krankenkasse erhält, fällt man aus der Arbeitslosigkeit heraus. Erfolgt dann nach Krankengeldbezug die Gesundschreibung, muß man sich erneut beim Arbeitsamt melden (dies sofort, da man keinen rückwirkenden Anspruch auf ALG-I hat). Die Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und der Neuanmeldung, in der man Krankengeld bezog, gilt nicht als Zeit der Arbeitslosigkeit, ist damit nicht an die Bezugsdauer des ALG-I addierbar.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2015