Frage: Gehaltsrückzahlung

Es hat nichts mit Babys zu tun abrr vielleicht können sie mir trotzdem helfen da ich nicht weiß wie ich diesen Monat noch windeln oder essen bezahlen soll. Ich wurde zum 10.07 in der probezeit gekündigt. Habe letzten Monat auch noch Mein Festgehalt von 1000 € Brutto bekommen. Diesen Monat allerdings fordert mein alter Arbeitgeber zu viel bezahltes gehalt zurück da ich weniger Stunden geleistet habe als ausbezahlt wurde. Ist dies rechtens bei einem festgehalt?

von Hexe93 am 16.08.2017, 08:39



Antwort auf: Gehaltsrückzahlung

1. Wieso fällt Ihnen über einen Monat später ein, dass man ohne Job und Gehalt nicht über die Runden kommt? Wenn Sie seit 10.7. ohne Beschäftigung sind, können Sie nicht am 16.8. sich beschweren, dass Sie kein Geld für Windeln haben. Da Sie gekündigt worden sind, hätten Sie ALG beantragen können, ggf. auch Wohngeld oÄ. 2. Sie schreiben "Festgehalt", im Unterschied zum Lohn, wessen Auszahlung auf Stunden basiert, ist Gehalt gleich Gehalt, welches ausgezahlt werden muss. Somit ist es eigentlich nicht möglich, dass Sie zu wenige Stunden gearbeitet haben. 3. Selbst wenn Sie irren und es sich um einen Lohn handelt, ergo Ihr AG vllt. wirklich zu viel ausgezahlt hat, müssen Sie das nicht zwangsläufig zurück erstatten.Hier kommt es auf die Umstände und die Höhe an. Wenn es für Sie nicht zu erkennen war, dass der AG zu viel überwiesen hat (da Sie von Ihrem monatl. Gehalt ausgehen) dürfen Sie es im Regelfall behalten. Beim nächsten Lohn/Gehalt einfach abziehen kann er es ja nicht mehr ;). Hätte er Ihnen 5.000€ anstatt 800€ überwiesen, wäre der Fehler so eindeutig, dass Sie verpflichtet wären die Differenz zurückzuerstatten.

von Kristiiin am 16.08.2017, 14:48



Antwort auf: Gehaltsrückzahlung

Das stimmt soooo nicht. Wenn man weniger arbeitet wie das was vertraglich vereinbart ist, dann kann natürlich auch bei einem Gehalt es zu Rückforderungen kommen. Die Frage ist da dann, warum kam es zu weniger wie den vereinbarten Stunden? Daran hängt es ob man dagegen vorgehen kann oder nicht. Da würde ich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Notfalls Prozesskostenhilfe/ Beihilfe anmelden, kostet IMO so 15 € und dann wird der Anwalt prüfen ob eine Chance besteht dagegen vorzugehen. Und, nicht jeder der gekündigt wird hat Anspruch auf ALG1.

Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 15:12



Antwort auf: Gehaltsrückzahlung

Ich bekomme ALG1 jedoch Nur 90 Euro und ich gehe für 450 Euro arbeiten. Ich weiß auch nicht wofür ich nun von ihnen angegriffen werde.. Zu wenig Stunden habe ich offenbar weil ich öfters nachhause geschickt wurde weil sie nichts zu tun hatten. Auf meine Nachfrage wie es wegen minus Stunden aussieht wurde gesagt ich hätte keine. Und nachvollziehbar ist es nicht da ich lediglich die stundenliste von April und Mai habe jedoch nicht von Juni und juli

von Hexe93 am 16.08.2017, 20:32