Guten Abend Frau Bader! Folgende Situation: Ich habe am 1.3 bei meinem Arbeitgeber in der 1:1 Intensiv kinderkrankenpflege angefangen zu arbeiten. Am 15.3 erfahren, dass ich in der 5. Woche Schwanger bin und habe sofort das beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen! Wie wird nun das Gehalt berechnet, da ich ja erst angefangen habe dort!?? Zudem habe ich eine Nebentätigkeit bei der Inhaberin und Geschäftsführerin bin(fahrschule) - können die mir nun verbieten dort meiner Bürotätigkeit oder theoretischen Unterrichten nach zu gehen? Liebe grüße
von Sternchen88 am 09.04.2016, 22:24