Hallo Fr. Bäder
mein Freund und ich sind nicht verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter 11 Wochen alt. Ich habe ihm die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Bekommt er damit automatisch das Sorgerecht? Wie kann ich das verhindern? Er wird von seinen Eltern manipuliert und die behaupten auch noch dass sie das Recht hätten die Kleine zu sehen wann und so oft sie möchten, ob ich dabei bin oder nicht, ob es mir passt oder nicht. Entspricht das denn der Wahrheit? Danke
von
n15
am 25.04.2015, 11:26
Antwort auf:
Führt die Vaterschaftsanerkennung gleich zum gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
nein.
Das muss er seperat gerichtlich geltend machen, wenn Sie da nicht zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2015
Antwort auf:
Führt die Vaterschaftsanerkennung gleich zum gemeinsamen Sorgerecht
Bekommt er nicht, kann er aber leicht beantragen.
Was wohl das Ende Eurer Beziehung bedeuten würde wenn er das einklagen muss.
Als Großeltern haben sie aber ein Umgangsrecht, egal ob er Sorgerecht hat oder nicht.
Trennt ihr Eucn kann er in seiner Umgangszeit auch hinfahren wohin er will.
Überlege also gut, ob Du ihn nicht lieber stärkst gegen seine Eltern und ihr das zusammen löst.
Es wird ja seinen Grund haben dass ihr ein Paar seid.
von
Sternenschnuppe
am 25.04.2015, 12:40
Antwort auf:
Führt die Vaterschaftsanerkennung gleich zum gemeinsamen Sorgerecht
Ups, vergessen.
Einklagen können Großeltern das nur wenn es dem Kindeswohl schaden würde wenn der Kontakt abbricht.
Zum Beispiel wenn das Kind jahrelang alle zwei Wochen da betreut wurde und man dann im Streit alles abbricht.
Oder gar mit den Großeltern in einem Haus lebte und auf einmal alles wegbricht.
Bei Eurer Tochter trifft das alles nicht zu. Von daher würden sie keine Chance haben ein eigenständiges Umgangsrecht zu erhalten.
von
Sternenschnuppe
am 25.04.2015, 12:42
Antwort auf:
Führt die Vaterschaftsanerkennung gleich zum gemeinsamen Sorgerecht
Nein, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind verschiedene Dinge. Aber, wenn er das gemeinsame beantragt, wirst du es kaum verhindern können. Ausser der Richter stellt fest, das das Kindeswohl massiv gefährdet ist.
Wegen der Großeltern, jein. Klar ist, der Vater kann zu diesen hinfahren wann er will. Im übrigen völlig unabhängig vom Sorgerecht. Wärt ihr getrennt, und er hätte "nur" Umgang, dann könnte er die Großeltern auch gegen deinen Willen mit dem Kind besuchen. Großeltern haben erst auch einmal ein Umgangsrecht, das umso stärker ist, desto stärker die Bindung zum Kind ist. Heißt, wäre euer Kind jetzt zB 11 Jahre alt, wäre die letzten Jahre regelmäßig bei den Großeltern gewesen weil die zB nach der Schule auf das Kind aufpassen, dann täte ein Richter da den Umgang nicht verbieten. Bei einem 11 Wochen alten Säugling besteht aber keine Bindung. Das heißt aber nicht das der Umgang nur nach deren Willen stattfinden darf oder so oft, wann sie wollen. Sie müssen das schon mit dir abklären und sich an bestimmte Regeln halten. Wobei ich persönlich diese nicht verhindern würde. Weil, egal wie deine Gefühle gegenüber diesen Menschen sind, es sind Oma und Opa Deines Kindes. Und damit Familie. Es liegt also im Interesse aller Beteiligten sich da hinzusetzen, wie Erwachsenen eine Basis zu finden und zum Wohle des Kindes zu handeln.
Was Du aber nicht machen musst, ist die in die Wohnung zu lassen wenn du nicht magst. Selbst dann nicht wenn der Kindsvater sie einlädt. Du hast das recht, genau wie Dein Partner im übrigen auch, nicht erwünschte Personen der Wohnung zu verweisen. Völlig egal ob der andere das aber erlaubt. Fraglich ist halt, ist das wirklich sinnvoll wenn man besser versuchen sollte sich mal zu einigen?
Mein persönlicher Tip, bedenke auch es gibt sicherlich irgendwann Zeiten, da wirst Du froh sein wenn da Großeltern zur Hand sind welche mal aufpassen können. Spätestens wenn Du wieder arbeiten musst. Diese sich "warm halten" liegt also sicherlich auch wo in deinem Interesse. Und bis dahin wäre es ja evtl eine Option, wenn ihr feste "Großeltern-Zeiten" einführt. Wir zB sind jede Woche einmal nachmittags bei Oma, dann nur für 2-3 Std. Wenn Du mit den Leuten nicht kannst, dann lass den Vater mit dem Kind da alleine hin. Und du hast dann 2-3 Std Zeit für dich alleine. Und glaub mir, es wird der Zeitpunkt kommen da bist du für 2-3 Std "Kinderfrei" verdammt!!! dankbar. Auch wenn du dir das jetzt noch nicht vorstellen kannst.
Mitglied inaktiv - 25.04.2015, 12:43