Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und möchte dies auch nach Ende des Elterngeldbezuges noch bleiben. Bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, im Moment noch beitragsfrei. Nun ist es so, dass mein Mann und ich uns gerade trennen. Er wird dann ins Ausland verziehen und demnach auch aus der GKV ausscheiden. Wie steht es dann um meine freiwillige Weiterversicherung? Ich muss ja dann den Beitrag selbst bezahlen. Wird bei getrennt lebenden automatisch der Mindestbeitrag angesetzt oder wird ein "fiktiver Unterhaltsanspruch" zugrunde gelegt? (Mein Mann verdient über der Versicherungspflichtgrenze.) Wir sind uns über die Unterhaltszahlung bislang noch nicht einig und ich wüsste auch nicht, wie ich dann den Nachweis an die KV erbringen müsste. Aber Unterhalt ist ja auch eine beitragspflichtige Einnahme. Wir wollen uns ohne Anwalt einigen. Da wir leider nur kurz verheiratet waren, weiss ich auch nicht, ob überhaupt ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestünde bzw. wie hoch dieser wäre. Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.
von Angie184 am 27.10.2014, 08:37