Frage: Frage zu möglichem BV

Liebe Fr. Bader, ich habe eine Frage zu einem möglichen BV: Nach meiner EZ werde ich Vollzeit im Schichtdienst als Krankenschwester arbeiten. Bislang gab es immer ein BV für uns, da die Klinik keine Möglichkeit hat (bzw. haben wollte), uns anderweitig einzusetzen. Falls ich bis dahin bzw. kurz nach Arbeitsantritt schwanger werden sollte, könnte ich im Schichtdienst auch Vollzeit arbeiten. Falls jetzt mit den strengeren Vorgaben eine Umsetzung stattfinden sollte und ich dort geregelte Arbeitszeiten hätte (z. B. 8-16/17 Uhr), wäre es mir wegen der Betreuung unseres Kindes nicht möglich, Vollzeit zu arbeiten. Wie ist das dann in so einen Fall handzuhaben? Ich sehe nicht ein, vorher meinen Vertrag zu reduzieren und dann weniger Gehalt zu bekommen. In meinem Vertrag steht 3-Schicht-System. Vielen Dank auch an alle anderen, die hier helfen können!

von La_Latina am 16.01.2017, 21:10



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Hallo, habe jetzt noch Ihre weiteren Postings gelesen und verstehe es so, dass es ihnen nicht möglich ist, ohne das Schichtsystem zu arbeiten. Sie dürfen ja nur zwischen 6.00 u 20.00 Uhr arbeiten - aber am WE. Grds denke ich schon, dass der Ag Sie umsetzen darf . ..vorausgesetzt, die dann erledigte Arbeit verstößt nicht gegen das Mutterschutzgesetz. Vielleicht können Sie mehr am Wochenende arbeiten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Hallo, nun, aktuell scheint sich Dein AG nach deinem privaten Plan zu richten wie ich das lese. Das ist nett, aber einen vertraglichen Anspruch hast Du darauf nicht. 3-Schicht kann auch heißen, dass es eben über Monate ggf. EINE Schicht gibt, nicht dass Dir alle 3 Schichten zustehen. Dein AG kann erwarten, dass Du die Betreuung für alle 3 Schichten abgesichert hast, egal wie oft welche Schicht dran ist. Immerhin hättest Du keinen großen finanziellen Nachteil, lediglich die Versteuerung des Zuschläge würde dann abgezogen. Gruss D

von desireekk am 17.01.2017, 02:05



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Du darfst mit der Neuregelung des MuSchG auch im KKH dann auch sonn- und feiertags und bis 22 Uhr arbeiten, so dass dann 2 von 3 Schichten für dich in Frage kommen, und das an allen Wochentagen. Wenn für dich vertraglich ein 3-Schicht-System vereinbart ist, dann musst du auch die (Kinder-)Betreuung für ein 3-Schicht-System haben. Lohnfortzahlungsanspruch setzt voraus, dass die Schwangerschaft der einzige Verhinderungsgrund für Arbeitsausfall ist. Wenn die fehlende Betreuung zum Arbeitsausfall führt, dann entfällt für diese Zeiten der Lohnfortzahlungsanspruch. So wäre das sogar beim individuellen (das heißt künftig: ärztlichen) Beschäftigungsverbot. In deinem Fall würdest du schwangerschaftsbedingt für die Nachtschicht ausfallen. Mehr nicht. Zurecht muss der Arbeitgeber dich künftig mutterschutzgerecht einsetzen, entweder mit veränderten Aufgaben, Umsetzung oder administrativ. Das geschieht auch bisher schon bei vielen Pflegekräften im KKH. Das heißt jetzt für dich: Betreuung regeln und Betreuung nachweisen können! Ansonsten musst du deinen Vertrag so anpassen (reduzieren), wie du tatsächlich auch in der Lage bist zu arbeiten. Bezahlt würdest du in der Schwangerschaft gemäß der Tätigkeit die vertraglich vereinbart ist, d.h. mit Schichtzulagen.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 09:21



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Ich glaube, ihr habt mich falsch verstanden: für meine normale Arbeit ist die Kinderbetreuung gesichert, nur eben nicht für den Fall einer erneuten Schwangerschaft und damit eventuell verbundenen "regelmäßigen" Arbeitszeiten. Die Krippe bei uns ist so, dass ich da kein Kind guten Gewissens hingeben kann. Und ich will mein Kind auch nicht anmelden. Solange ich nicht schwanger werde ist alles gut. Wochenendarbeit, Spätdienst, alles kein Problem!

von La_Latina am 17.01.2017, 09:45



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Wenn du einen 3-Schicht-Vertrag hast, dann hast du doch auch Tagschichten. Wer macht da die Betreuung? Schau dass du deine Betreuung noch besser geregelt bekommst.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 09:55



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Kann doch sein, daß der KV (oder jemand anders) Gegenschichten fährt, so daß man sich abwechseln kann. Dann ist man mit einem BV tatsächlich verratzt. Der "Gegenschichtler" wird ja kaum nur noch Nachtschichten fahren können, nur weil die Frau schwanger ist.

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 10:01



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Genau so ist es. Wir arbeiten beide in der Pflege, in der Überschneidungszeit sind die Großeltern da. Aber plötzlich geregelte Arbeitszeiten würden die zu sehr beanspruchen. Wir wollen das ja alles rechtzeitig klären, deswegen ja meine Frage hier. Ich will mein Kind nur nicht in der Krippe anmelden, nur weil ein zweites Kind geplant ist. Weiß ja auch keiner, wie schnell es klappt. Und wenn ich meine Schichten mache, hab ich ja genug Zeit für sie. Ich kann aber auch nicht hoffen, freigestellt zu werden. Bislang war es zwar immer so, aber jetzt ist ja der AG angehalten, eine andere Stelle zu finden :(

von La_Latina am 17.01.2017, 11:11



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Im billigen Ermessen haben ANin und AG aufeinander zuzugehen und eine Lösung zu finden. Du kannst keine Vollzeitbezahlung erwarten, wenn du nicht auch bemüht bist, in Vollzeit deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Rechne damit, dass der AG dich in Vollzeit zu Zeiten beschäftigt, in denen du abkömmlich bist. Das bedeutet dann aber dass du kaum noch gemeinsame Zeit mit dem Partner verbringen kannst. Wenn du ehrlich bist, musst du vielleicht zugeben, dass du darauf spekulierst, dass dich der AG freistellen soll - das wäre nicht in Ordnung.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 12:02



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Das ist doch Blödsinn! Die AP hat die Betreuung ihres Kindes wunderbar organisiert. Und solange alles geradeaus läuft, sind alle Beteiligten glücklich und zufrieden. Aber jetzt muß sie auf ein zweites Kind verzichten, weil ein BV die (vorhandene und funktionierende) Betreuung durcheinander wirft? Und weil Du der Ansicht bist, sie sollte mehr Zeit mit ihrem Mann verbringen? Goldig.... Ich verstehe das Dilemma und sehe das mit der neuen Regelung öfter auf die Arbeitgeber zukommen. Ich kenne nicht wenige Mütter, die nur nachts arbeiten, weil dann andere (Vater, Großeltern) auf die (gemeinhin schlafenden) Kinder aufpassen können. Wenn die nicht explizit "Nachtdienst" im AV stehen haben, müssen die sich alle ein weiteres Kind verkneifen. Aber denen jetzt kollektiv vorzuwerfen, sie würden auf eine Freistellung spekulieren.... Fies!

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 12:40



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Danke Strudelteigteilchen! Wenigstens du verstehst mich. Ich spekuliere nicht auf eine Freistellung, frag mich aber halt, ob mein AG mich einfach auf eine Stelle setzen kann, die von 8-16.30 Uhr geht, wenn ich eigentlich fest fürn Schichtdienst eingestellt bin und nochmal: hier wäre die Betreuung in Vollzeit gesichert!! Ich bin auch willens, Vollzeit zu arbeiten. Nur eben im SCHICHTDIENST).

von La_Latina am 17.01.2017, 13:22



Antwort auf: Frage zu möglichem BV

Es ist eine knifflige Frage, die vielleicht der Betriebsrat mit zu klären helfen kann. Denn man sollte da die Schichtpläne und Besetzungen genau ansehen, welche Möglichkeiten es gibt. Eine teilweise Freistellung/teilweise Weiterbeschäftigung könnte dabei schon herauskommen. Wenn es keine Klärung gibt, dann entscheidet letztlich das Arbeitsgericht.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 13:46