Frage: Frage übersehen?

Kürzlich hatte ich sie gefragt, ob es möglich ist, das muschu geld zur Berechnung des Elterngeldes mit heranzuziehen, und sie sagten, ja mit Begründung. 1. Wie begründet man dies bei der EG Stelle? 2. Wird dann a) der AG Anteil und der KK Anteil zusammen zur Berechnung herangezogen oder B) nur der AG Anteil oder C) nur der KK Anteil?

von Lovie am 28.04.2017, 18:11



Antwort auf: Frage übersehen?

Hallo, Sie meinen, Sie wollen auf die Ausklammerung der Mutterschutz-Fristen verzichten. 1. Man teilt es mit. 2. Alles Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2017