Frage: Fiktive Frage gerne an Alle...

Da steige ich nicht so durch... angenommen man nimmt zwei Jahre Elternzeit (mit der Option das dritte später Jahr anzuhängen), a) wann muß man dem AG vor Ablauf der 2 Jahre mitteilen, dass man das dritte Jahr anhängt? oder b) nimmt seine Arbeit wieder auf, möchte aber das 3. Jahr noch nehmen. Wie lange ist da die Vorlaufzeit? 8 Wochen vor Antritt des. 3. Jahres Elternzeit? Kann der AG das dritte Jahr dann verweigern oder muß er zustimmen... oder c) kommt nach 2 Jahren wieder arbeitet evtl. 1 Monat und erhält die Kündigung (6 Monate Kündigungsfrist)... könnte man da das dritte Jahr noch anhängen? LG Peeka

von peekaboo am 08.08.2017, 13:32



Antwort auf: Fiktive Frage gerne an Alle...

Hallo Peeka, Langeweile? a) 7 Wo b) Das kommt darauf an, wann man das 3. Jahr nehmen will und wann das Kind geboren ist c) Man hat dann ja die Kündigung vor dem Antrag auf neue EZ - da sehe ich keinen Kü-Schutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Fiktive Frage gerne an Alle...

Hier mal nach meinem Wissensstand: a) wann muß man dem AG vor Ablauf der 2 Jahre mitteilen, dass man das dritte Jahr anhängt? 7 Wochen vorher meines Wissens nach. b) nimmt seine Arbeit wieder auf, möchte aber das 3. Jahr noch nehmen. Wie lange ist da die Vorlaufzeit? 8 Wochen vor Antritt des. 3. Jahres Elternzeit? Kann der AG das dritte Jahr dann verweigern oder muss er zustimmen... Kommt drauf an. Wenn man das 3te sich bis zum 8ten Lebensjahr aufsparen will, dann muss man das dem AG mitteilen bevor das Kind 3 Jahre wird. Dann kann man 7 Wochen vor Antritt dieses dem AG mitteilen, er kann dem aber wenn das 3te Jahr ETZ nach dem 3ten Lebensjahr liegt aus wichtigen betrieblichen Gründen widersprechen. Lieg es vorher, hat der AG kein Mitspracherecht. c) kommt nach 2 Jahren wieder arbeitet evtl. 1 Monat und erhält die Kündigung (6 Monate Kündigungsfrist)... könnte man da das dritte Jahr noch anhängen? Meiner Meinung nach ja, müsste aber spätestens 1 Woche nach Kündigung das dem AG mitteilen, da die Kündigungsfrist 8 Wochen vor Antritt greift, man die EZ aber 7 Wochen vorher melden muss. Bliebe also 1 Woche Zeit wo man sich entscheiden muss. Wie lange die Kündigungsfrist ist, ist IMO egal.

Mitglied inaktiv - 08.08.2017, 17:42



Antwort auf: Fiktive Frage gerne an Alle...

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von peekaboo am 10.08.2017, 12:44