Guten Morgen,
wie stelle ich am besten den Elternzeitantrag, wenn ich noch nicht genau sicher bin wie lange ich Zuhause bleiben werde.
Denke mal so 1,5 Jahre, da das mit dem Start von Krippenplätzen passen würde, aber natürlich weiß ich noch nicht, ob das dann auch so klappt.
Ebenfalls würden wir gerne dann unsere finanzielle Situation mit einbeziehen in die Überlegung.
Muss ich mich genau festlegen?
Mündlich habe ich erstmal nur 1-1,5 Jahre gesagt.
Aber was mache ich schriftlich?
Und ab wann macht es Sinn als Mutter die Elternzeit zu beantragen?
Kündigungsschutz genieße ich ja schon - da muss ich doch nicht bis 8 Wochen vorher warten, oder?
Viele Grüße,
MUC85
von
MUC85
am 26.09.2016, 10:29
Antwort auf:
Festlegung Dauer Elternzeit
Hallo,
Sie müssen sich schon verbindlich festlegen - wenn es weniger als 2 Jahre sind, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2016
Antwort auf:
Festlegung Dauer Elternzeit
Die Elternzeit musst du dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen, also i.d.R. innerhalb der 1. Woche nach Geburt (wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an dem Mutterschutz begonnen soll).
Das BEEG sieht es vor, dass du dich für die ersten 2 Jahre festlegen musst! D.h. schreibst du deinem Arbeitgeber, dass du nur 1,5 Jahre in Elternzeit gehst, kannst du nicht so ohne weiteres dann einfach doch verlängern - es sei denn, dein Arbeitgeber stimmt zu.
Wie möchtest du denn nach 1,5 Jahren arbeiten? Vollzeit? Teilzeit?
Du könntest beispielsweise auch 2 Jahre in Elternzeit gehen und den Wunsch äußern nach 1,5 Jahre in Teilzeit während der Elternzeit (max. 30 Stunden/Woche) zu arbeiten unter der Voraussetzung, dass du einen Kinderbetreuungsplatz erhältst.
von
chrissicat
am 26.09.2016, 11:58