erneut in Elternzeit schwanger, zuvor Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erneut in Elternzeit schwanger, zuvor Beschäftigungsverbot

Hallo =) Ich bin gelernte Arzthelferin und seit dem 1.11.16 stolze Mama eines wundervollen Sohnes! Als meine Schwangerschaft im März 2016 festgestellt wurde, hat mich mein Chef (ich arbeite seit 16 Jahren bei einem Kinderarzt) sofort ins Beschäftigungsverbot "geschickt". Zum einen habe ich nachgewiesen KEINEN Schutz gegen CMV (Cytomegalie) und mein Chef meinte damals, dass es abgesehen davon noch genügend andere Risiken gäbe die für das ungeborene in einer Kinderarztpraxis schädlich sein könnten. Ich wollte damals UNBEDINGT weiter arbeiten , da mir mein Beruf einfach unheimlich Spaß macht und ich super gerne in dieser Praxis gearbeitet habe - war wie eine 2. Familie für mich. Mein Chef hat sich aber nicht überzeugen lassen, meinte es sei zu gefährlich. Selbst andere Arztkollegen aus der gleichen Branchen würden bei Ihren Angestellten sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen bei feststellens einer Schwangerschaft, auch wenn Schutz gegen Cytomegalie bestehe. Aber es einfach zu risikoreich im Allgemeinen sei. So, nun meine Frage.... Meine Elternzeit endet am 31.10.17 . Mein Chef kann mich aber nach der Elternzeit leider nicht mehr übernehmen, da es aus betrieblichen Gründen nicht machbar ist. Sollte ich jetzt erneut in der Elternzeit noch schwanger werden , rutsche ich dann automatisch wieder in ein Bschäftigungsverbot???? Noch bin ich bei ihm angestellt, sprich; ich habe noch nicht gekündigt. Und er darf mich ja nicht kündigen, da ich noch in Elternzeit bin. Wenn ja: bekomme ich dann wie zuvor auch mein volles Gehalt wieder wie in meiner Festanstellung, sprich wie in dem ersten Beschäftigungsverbot? Habe nämlich des öfteren gelesen, dass zur Berechnung dessen die letzten 3 Monate genommen werden *grübel* also die letzten 3 Monate wären ja das Elterngeld.... Vielen lieben Dank im Voraus =) Manuela

von Apfelteele am 26.07.2017, 18:09



Antwort auf: erneut in Elternzeit schwanger, zuvor Beschäftigungsverbot

Hallo Bitte die Hinweise lesen u die Frage kürzer fassen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2017



Antwort auf: erneut in Elternzeit schwanger, zuvor Beschäftigungsverbot

"Mein Chef kann mich nicht übernehmen." Ist es ein unbefristeter Vertrag gewesen? Er muss Dich zu den alten Konditionen zurück nehmen! Du solltest keinesfalls kündigen, wenn muss er es. Grundsätzlich gilt: Wirst Du in der EZ schwanger, brauchst Du nicht sofort ein BV - frühestens mit Ablauf der EZ. Wenn überhaupt... Du hättest schwanger wieder besonderen Kündigungsschutz - was nicht heißt, dass eine Kündigung unmöglich ist. Ohne Arbeitgeber, gibts keinen Grund für ein BV, Du wärst dann arbeitslos und schwanger... ungünstige Ausgangslage - Folge -> je nach Eintrittszeitpunkt der Schwangerschaft Mindestsatz Elterngeld 300 Euro + Geschwisterbonus für Kind 2. Ich begreife aber nicht warum Dein Chef meibt Dich nicht mehr zu brauchen... Er wusste ja das er nur ne Vertretung einstellen sollte...

Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 19:58



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