Frage: Erfolge- Erbe ausschlagen

Sehr geehrte Frau Bader, Heute habe ich auch mal eine Frage an Sie. Folgender Sachverhalt: die Halbschwester meines Vaters ist kürzlich verstorben. Sie hatten eine gemeinsame Mutter, die ebenfalls bereits verstorben ist....nun stellt sich heraus, dass die Halbschwester meines Vaters (war verheiratet, hat mehrere erwachsene Kinder und auch Enkel) verschuldet war... Für mich stellt sich nun die Frage, ob auch ich und meine Tochter zum Amtsgericht gehen müssen, um das Erbe aufzuschlagen oder ob wir mit dieser Angelegenheit nichts zu tun haben? Ich würde mich über ein kurze Auskunft freuen. Vielen Dank Natascha.

von nalima am 09.07.2014, 15:46



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

Ihr seit erst dran wenn der Zweig ausschlagen würde. Abfolge ist folgendermassen: 1. Ehepartner 2. Kinder 3. Enkel 4. evtl Urenkel Wenn der Zweig der direkten Nachfolger durch ist, geht es an die "Seitenlinien" (Geschwister und deren Kinder) bzw nach oben (Eltern). Solltet ihr erbberechtigt sein, dann bekommt ihr aber Post von Amtsgereicht. Und habt ab dann 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Nur falls ihr dann nichts macht, würdet ihr erben, im entsprechenden Falle halt dann auch die Schulden. Ich habe das gnaze in der Schwangerschaft mitgemacht, musste da sogar für meinen ungeborenen Sohn ausschlagen. War etwas komisch, aber naja.

Mitglied inaktiv - 09.07.2014, 17:00



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

Schon mal danke für deine Antwort. .... Bei dem Onkel meiner Mutter habe ich das auch schon durch.... Für mich ist jetzt hält auch interessant zu wissen wie das dann jetzt läuft, da es ja quasi nur meine "Halbtante" ist. ....und mit Sicherheit niemand ihrer unmittelbaren Familie zahlungsfähig und zahlungswillig ist... LG

von nalima am 09.07.2014, 21:46



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

Huhu, kennst du dich mit dem Thema besser aus? Als mein Vater starb, habe ich nämlich von keiner Seite ein Schreiben bzgl. des Erbes bekommen. Ich wurde ja nichtmal offiziell vom Tod informiert -.-* Ich konnte somit weder das Erbe annehmen, noch es ausschlagen. Meine Stiefmutter (sie waren schon lange getrennt), hat sich alles Organisatorische unter den Nagel gerissen. Und auch nur sie weiß, was zum Erbe gehörte. Da sie das alles gemacht hat, nehme ich nicht an das er verschuldet war (bis auf einen Leihwagen den er kaputt gefahren hat) Lieben Gruß

von -chOcO- am 10.07.2014, 11:01



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

Besser ist relativ. Ich habe es halt schon 2mal mitgemacht. Und mehrere andere wo ich nicht in die erfolge gerutscht bin. Wenn die Stiefmutter noch verheiratet war, ist es wohl egal ob sie getrennt sind oder wie lange. Erst recht wenn kein testament. Du hättest aber IMO 3 Jahre ab dem zeitpunkt von dem du vom Tot des Vaters weißt, Anrecht auf deinen Erbteil. Da also mal schauen. Gilt auch wenn testament. Anschreiben tun die dich dann vorallen, wenn eber die Erbfolghe unklar ist bzw sich halt niemand meldet. Wenn sie gesagt hat, hier ich - und eben och verheiratet, dann meldet sich bei dir niemand. erst wenn sie dann ausgeschlagen hätte. Sonst gibt es keine offizielle Meldung. Je nachdem wie lange das her ist, würde ich mal schleunigst einen Erbschein beantragen, das kannst du nämlich als leibliche Tochter. Und dann muß sie Auskunft geben. notfalls Notar einschalten.

Mitglied inaktiv - 10.07.2014, 17:22



Antwort auf: Erfolge- Erbe ausschlagen

IMO müsstest Du da raus sein, aber das kann ich auch nicht sicher sein. Weil, die seite ja nicht die leibliche ist.

Mitglied inaktiv - 10.07.2014, 17:23



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