Elternzeitmonate aufsplitten - Abzüge?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitmonate aufsplitten - Abzüge?

Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarte Anfang September ein Baby. Ich möchte gerne 12 Monate Elternzeit beantragen und zuhause bleiben. Mein Mann möchte gern auch 2 Monate Elternzeit nehmen, diese aber aufteilen (einen Monat direkt nach der Geburt des Kindes, einen Monat im nächsten Frühjahr/ Sommer). Außerdem würde er gerne mindestens den ersten Monat Elternzeit etwas "strecken", in dem er also nicht 1 vollen Monat zuhause bleibt, sondern z.B. die ersten zwei Wochen voll zuhause ist und dann in den folgenden 4 Wochen je halbtags arbeitet (in Abstimmung mit seinem Arbeitgeber, damit er nicht 1 vollen Monat "komplett weg ist"). Unter welchen Voraussetzungen ist so etwas zulässig bzw. welche Folgen ergeben sich auf den Elterngeldbezug bei einem solchen Modell? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße, Lydia Heinrich

von Lydi1512 am 28.06.2015, 08:42



Antwort auf: Elternzeitmonate aufsplitten - Abzüge?

Hallo, das geht grundsätzlich. Er kann dann seine Monate aufteilen in Elterngeld und Elterngeld plus. Stöbern Sie mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2015



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