hallo,
ich habe 8 monate elternzeit genommen, danach mein freund weitere 8 monate. nun haben wir uns überlegt das mein freund noch weiter zu hause bleibt. ist dies möglich? stehen ihm auch 3 jahre elternzeit zu? bei mir im geschäft ist das alles klar geregelt. bei ihm äußert man sich dazu leider nicht. kann er während der elterneit trotzdem geringfügig arbeiten gehen? (zb 450 euro job)
danke und lg
von
florentinefarr
am 17.04.2014, 06:41
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wegen EZ oder EG? EG bekommt er keines mehr, einen Anspruch auf verlängerung hat er nicht. Er kann wieder arbeiten gehen u wenn er den Antrag mit Frist 7 Wochen stellt, hat er einen Anspruch
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Elternzeit
Theoretisch stehen auch Deinem Freund 3 Jahre EZ zu.
Da er aber zu Beginn nur 8 Monate angemeldet hat kann der AG eine Verlängerung ablehnen. Man muss sich beim 1. Anmelden für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegen, nur in dem Fall hat der AG kein Mitspracherecht. Mit Zustimmung des AG kann aber auch bei weniger als 2 kompletten Jahren zu Beginn die EZ verlängert werden.
Arbeiten darf man in der EZ bis zu maximal 30h/Woche.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.04.2014, 11:07