Frage: Elternzeit vom ersten Kind nehmen

Hallo Frau Bader Ich habe zwei Kinder (3 3/4 und 1 3/4 Jahre alt).Bei beiden Kindern habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und genommen.Das 3 Jahr habe ich mir bei beiden"aufgehoben" bis zum 8 Lebensjahr des Kindes. Nun läuft das 2 Jahr meines 2ten Kindes ab und ich würde gerne noch ein Jahr zuhause bleiben um mich um mein Kind zu kümmern. Könnte ich jetzt das 3 Jahr meines 1ten Kindes nehmen oder muss ich jetzt das Jahr meines 2ten Kindes nehmen? Ich würde mir gerne ein Jahr so lange wie möglich aufheben,deshalb wäre es ja ratsam das Jahr meines 2ten Kindes,wenn möglich noch aufzuheben-oder?Was muss ich dabei beachten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

von mahaca am 13.03.2015, 20:52



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind nehmen

Hallo, wenn Sie das Jahr von Kind 1 nehmen kann der Ag ablehnen, bei Kind 2 nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



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