Hallo Kann ich ein "aufgehobenes" 3tes Erziehungsjahr vom ersten Kind(bereits vom Arbeitgeber genehmigt) einfach direkt an das 2te Erziehungsjahr vom zweiten Kind dranhängen? Oder muss ich mich irgendwie an das Datum der beendeten Elternzeit vom ersten Kind richten?Reicht es da aus, das lediglich die 7 Wochen vorher einfach anzumelden/schriftlich mitzuteilen? Danke schön
von mahaca am 15.03.2015, 13:02