Hallo, ich habe voraussichtlich am 06.10.16 Entbindung und möchte 12 Monate Elternzeit beantragen. Da ich aber seit 20.7. ein Beschäftigungsverbot erhalten habe, konnte ich meine 18 Tage Resturlaub daher nicht nehmen. Ich möchte nach der Elternzeit auch nicht mehr dorthin zurück, mein Platz ist weg, der Betrieb zu klein und ich hätte nur Anspruch auf Vollzeit, was ich nicht möchte. Ab wann beginnt jetzt meine Elternzeit? Ab Geburt oder nach den 8 Wochen MuSchu? Und was passiert mit meinem Resturlaub? Wird der ausgezahlt oder hinten hingehängt? Ich habe 2 Monate Kündigungsfrist und muss in der Elternzeit dann kündigen oder werde wg Wegfall des Platzes gekündigt.
von Mella1307 am 11.08.2016, 08:27