Elternzeit und 2 geringfügige Beschäftigungen nebenbei?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und 2 geringfügige Beschäftigungen nebenbei?

Hallo Frau Bader, ich habe die Möglichkeit, im 2. Jahr meiner Elternzeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern eine Nebentätigkeit zu beginnen. Es wären insgesamt wahrscheinlich 450 Euro oder weniger an Dazuverdienst. Wie sieht es in diesem Fall mit der Rente aus? Während der Elternzeit wird mir ja der Rentenanspruch des durchschnittlichen Arbeitnehmers angerechnet. Wenn ich nun in so geringem Verdienst zu arbeiten beginne, verliere ich damit dann diesen (relativ hohen) Anspruch für einen sehr geringen? Wie wäre es, wenn ich etwas mehr als 450 Euro verdienen würde (z.B. 480 Euro)? Danke Ihnen im Voraus!

von emre am 19.08.2016, 10:44



Antwort auf: Elternzeit und 2 geringfügige Beschäftigungen nebenbei?

Hallo, es wird auf jeden Fall pauschal etwas für die Kindererziehungszeiten angerechnet. Ansonsten kommt es darauf an, ob man sich hat befreien lassen oder nicht. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/10_minijobs_node.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



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