Frage: Elternzeit splitten?

Guten Tag Meine Tochter ist am 4.2.15 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragte diese geht laut Arbeitgeber mit dem ich heute morgen telefoniert habe bis 7.4.17. 1. Arbeitstag wäre der 10.4.17 Da ich evtl. Paar Monate verlängern muss weil kein kita Platz zu Verfügung steht ( evtl 2-3 Monate verlängern) dann hätte ich ja noch ca 9 Monate zur Verfügung bis das Kind 3 wird. Ist es möglich die 9 Monate noch zu nehmen wenn meine Tochter eingeschult wird?

von rienchen2111 am 26.04.2016, 09:04



Antwort auf: Elternzeit splitten?

Hallo, zwei Jahre EZ gehen bis zum 2. Geburtstag - es kommt darauf an, was im Antrag steht. Ansonsten könmnen Sie die Restzeit nehmen, wenn der AG zustimmt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Elternzeit splitten?

Bei zwei Jahren musst Du am zweiten Geb. wieder arbeiten. Was hast Du denn genau geschrieben? Elternzeit ist immer ab Geburt. Du kannst verlängern und darum bitten die restlichen Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag zu schieben. Da brauchst Du die Zustimmung des AG.

von Sternenschnuppe am 26.04.2016, 09:20



Antwort auf: Elternzeit splitten?

Meine Elternzeit geht laut Arbeitgeber bis zum 7.4.17 bei dem Geburtstag meiner Tochter am 4.2.15. hab heute morgen mit ihm telefoniert und hab es auch schriftlich. Warum das so ist keine Ahnung.

von rienchen2111 am 26.04.2016, 11:17



Antwort auf: Elternzeit splitten?

Das ist schon wichtig. Viele AG haben leider keine Ahnung und denken dass die Elternzeit ab Ende des Mutterschutzes beginnt. Das stimmt aber nicht. Melden sie dann zwei Jahre bei der Krankenkasse, dann gibt es einen Unterschied von zwei Monaten. Frage bei der Krankenkasse nach welches Enddatum gemeldet ist, sonst entsteht eine Versicherungslücke. Daher meine Frage was Du genau geschrieben hast. Zwei Jahre, oder zwei Jahre im Anschluss an den Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 26.04.2016, 11:22



Antwort auf: Elternzeit splitten?

Hallo, was Sternenschnuppe schrieb ist insofern wichtig, als dass Du das 3. Jahr EZ (oder teile davon) unmittelbar an das 2. Jahr EZ hängen kannst WENN es eben um die echten ersten 2 Jahre EZ geht, welche am 2. Geb des Kindes enden. Da kannst Du mit 7 Wochen Vorlauf anmelden. Wenn die EZ aber schon ins 3. LJ reinragt, dann müsste der AG einer Verlängerung zustimmen. Eine Übertragung über den 3. Geb hinaus ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Gruss D

von desireekk am 26.04.2016, 18:15



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