Hallo, Ich habe am 20.09.2015 mein 3 tes Kind zur Welt gebracht. Leider habe ich mich nicht gut genug informiert und versäumt zu Beginn des Mutterschutzes meine bestehende Elternzeit von Kind 2 ( 3 Jahre beantragt) zu beenden. Ist es möglich die Elternzeit nachträglich zu beenden um wieder den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, oder habe ich jetzt den kompletten Arbeitgeberzuschuss vom Mutterschaftsgeld verloren durch diese Versäumnis? Ich möchte die restliche Elternzeit von Kind 2 hinten anhängen, muss ich das mit vermerken oder wird das nach der Elternzeit für Kind 3 nochmal beantragt? Besten Dank im Voraus
von Ttfjs am 29.09.2015, 16:40