Hallo, ich habe eine weitere Frage zu diesem Thema: Kann ich meine Elternzeit für das erste Kind, die ziemlich genau mit dem Ende der Mutterschutzfrist für das zweite Kind enden wird, auch rückwirkend beenden (zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist), um den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld doch noch zu erhalten, oder wenigstens zum heutigen Tag (ca.10 Wochen Mutterschutzfrist verbleiben noch)? Anm.: Bin seit 9 Monaten in einem Minijob bei meinem alten AG beschäftigt-hat das Auswirkungen? Vielen Dank und mfG
von j.b.76 am 21.07.2014, 16:11