Guten Abend Frau Bader! Ich bin Offizier der Handelsmarine und derzeit im Urlaub. Arbeitsverträge von Seeleuten sind dabei so geregelt, dass mein Urlaub pro Monat Fahrtzeit berechnet werden. Nach meiner letzten Fahrt (viereinhalb Monate an Bord) ergeben sich dadurch rund zwei Monate Urlaub, welche sich langsam bei mir dem Ende zuneigen. Die Tage, die ich 'zusätzlich' an Land bleibe, werden dann als Minus-Urlaubstage mit dem nächsten Urlaub verrechnet. Zur Geburt meines Kindes (und in der ersten Zeit danach) möchte ich jedoch zuhause sein - dies habe ich auch so mit dem Arbeitgeber besprochen. Da mein regulärer Urlaub zur Geburt des Kindes bereits abgelaufen sein wird (ich werde voraussichtlich vier Wochen im Minus sein), möchte ich sofort mit Geburt des Kindes Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen, um eben meinen Minusurlaub so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig ein Einkommen zu haben. EZ inkl. EG möchte ich dann für c.a. drei Monate nehmen. Meine Fragen an Sie wären: 1. Ist dies generell möglich? Also Elternzeitnahme ab Geburtstag inkl. Elterngeld? 2. Muss ich hierfür beim Ausfüllen des Antrages irgendetwas besonders beachten (gerade, wenn auch ich schon während des achtwöchigen Mutterschutzes Geld erhalten möchte)? 3. Mein Arbeitseintritt lässt sich anschließend nur schwer festlegen. Fahrpläne werden gerne geändert und der Flug zum Liegehafen des Schiffes (liegt meistens im Ausland) wird frühestens drei Tage vorher gebucht. D.h. ich kann nur ungefähr angeben, dass es Mitte Januar wieder für mich losgeht. Wie gebe ich das im Antrag an bzw. ist ein früheres Ausscheiden möglich (wenn ich für drei Monate Elterngeld beantrage, jedoch nach zweieinhalb Monaten wieder einsteige)? Zusätzlich sei noch gesagt, dass die Mutter und ich unverheiratet sind, jedoch zusammenleben. Meine Freundin ist Studentin. Soweit erstmal. Bereits im Voraus bedanke ich mich für Ihre Hilfe und wünsche einen schönen Abend! - Conrad
von conradheinrich am 23.09.2014, 18:32