Elternzeit/Geld während Jobwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/Geld während Jobwechsel

Hallo Frau Bader, wir erwarten im Oktober (ET 06.10.2015) unser erstes Kind. Ich würde gerne die zwei Partnermonate EG in Anspruch nehmen, während meine Frau die restlichen Monate nimmt. Nun habe ich eventuell einen neuen Job in Aussicht - welches sich eventuell während des ET Zeitraums entscheiden könnte. Da ich eigentlich die 2 Partnermonate aufsplitten wollte (1. Monat ab ET, 2. Monat im 13. Lebensmonat) habe ich nun Bedenken ob und wie der neue Arbeitgeber dies genehmigen müsste. Was passiert wenn ich kurz vor Beginn der EZ den Job wechseln sollte? Ist dann mein Antrag nichtig? Muss ich die EZ neu beim neuen Arbeitgeber beantragen? Ist dies überhaupt möglich? Falls nicht, muss ich den Antrag bei der L Bank stornieren? Was passiert wenn ich nach dem ersten Partnermonat den Job wechseln sollte? Verfällt der zweite Monat wenn der neue Arbeitgeber auf Elternzeit nicht gewährt? Müssen dann EG Bezüge zurück bezahlt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Viele Grüße

von Chriso am 11.08.2015, 22:09



Antwort auf: Elternzeit/Geld während Jobwechsel

Hallo, grundsätzlich gibt es einen Anspruch auf die Elternzeit. Der neue Arbeitgeber wird sicherlich nicht begeistert sein. Und in der Zeit zwischen diesen Monaten haben Sie keinen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2015



Antwort auf: Elternzeit/Geld während Jobwechsel

Genehmigen muss der AG gar nichts, darf er auch gar nicht. Weil man EZ nur meldet, der AG hat da kein Mitspracherecht. ABER!!! wenn Kündigungsschutz hat man 8 Wochen vor Antritt und 7 Wochen vor Antritt muss es gemeldet werden. Wenn dann also der AG gewechselt wird, könnten die Fristen knapp werden. Und, wenn gesplittet wird, dann ist es wohl so das dazwischen kein Kündigungsschutz besteht. wäre wegen Probezeit auch nicht zu vernachlässigen. Und ja, wenn der zweite Monat nicht genommen wird, muss auch der erste zurück gezahlt werden. Beantragen könnt ihr Elterngeld abschließend eh erst nach der Geburt. Ihr benötigt nämlich unter anderem die Geburtsurkunde.

Mitglied inaktiv - 11.08.2015, 22:32



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