Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Elternzeit.
Wie ich es verstanden habe, beginnt diese mit der Geburt - soll aber in der Woche nach der Geburt 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden - wie soll das gehen? Ich habe ET am 8.4. Angenommen, das Kind kommt genau an dem Tag und ich würde vom 8.4.15 bis 7.4.16 Elternzeit nehmen - bin ich dann nicht 7 Wochen zu spät oder bin ich rechtzeitig, weil dazwischen ja noch der Mutterschutz liegt?
Die Verwaltungsmitarbeiterin meinte, ich solle einfach das Datum direkt nach dem Mutterschutz angegeben - wäre das korrekt? Gäbe es dann nicht Probleme mit dem Elterngeld?
Danke und beste Grüße
Janina
von
Janina83
am 13.03.2015, 10:56
Antwort auf:
Elternzeit Beginn
Hallo,
Sie haben Recht, das ist paradox. Stellen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt, dann ist alles im grünen Bereich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Elternzeit Beginn
Du schreibst es genau so (mit Vermerk vorraussichtlicher Geburtstermin 08.04.15 bis 07.08.18 (vorrausgesetzt Du willst 3 Jahre nehmen)
Sollte das Kind früher oder später kommen, "macht das nichts" Du mußt halt immer am 3. Geburstag des Kindes wieder Arbeiten bei 3 Jahren Elternzeit.
Kleiner Tipp: Lass Dir unbedingt ein Zwischenzeugnis geben, bevor Du gehst.
LG
Peeka
Anschrift Arbeitgeber
Name
Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
[Ihr Ort], 20.07.2011
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name,
ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde
ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen.
Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit-
Ende] wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen
auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
von
peekaboo
am 13.03.2015, 11:04
Antwort auf:
Elternzeit Beginn
Das ist falsch. Elternzeit muß nicht 7 Wochen VOR Geburt gemeldet werden. Zumindestens für Frau nicht.
Frau darf wegen der mindestens 8-wöchigen Mutterschaftsfrist nach der Geburt sich bis 1 Woche nach Geburt Zeit lassen. DANN aber muß sie die Elternzeit mitgeteilt haben. Liegt einfach daran, das Frau ja ein absolutes beschäftigungsverbot hat, also die 8 Wochen nicht arbeiten darf. Deshalb ist Frau dann schon in eklternzeit - denn die beginnt ab Geburt, wenn sie noch im Mutterschutz ist. Und krasserweise sogar noch bevor sie diese gemeldet hat. Das Datum ab Geburt ist also auch richtig, nicht das nach dem Mutterschutz. Elternzeit endet ja auch spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes - und nicht erst 8 Wochen später (wegen Mutterschutz).
Wenn du es vor Geburt schon mitteilen willst, dann gebe den voraussichtlichen ET-termin an, und den Hinweiß das du nach der Geburt dann das genaue Datum nachreichtst.
Mitglied inaktiv - 13.03.2015, 19:48