Hallo Frau Bader, meine Tochter wird im März 1. Jahr alt, eine Nr. 2 ist geplant und zwar "zeitnah". Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt, das Elterngeld wird 1 Jahr ausgezahlt. Nun habe ich ein Angebot meines AG, 4 Wochenstunden zu leisten und ggf. eine Urlaubs- oder Krankenvertretung zu übernehmen. Meine Fragen: 1. Sollte ich in der 2 jährigen Elternzeit wieder schwanger werden, oder gar schon das zweite Kind bekommen, bleibt mein Elterngeld gleich, oder wird dies nach diesen wenigen (geplanten) Arbeitsstunden während der Elternzeit berechnet? 2. Macht es einen Unterschied bzgl. des zweiten Elterngeldes, ob ich nach, oder vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter wieder arbeiten gehe? Schlussendlich ist es für mich wichtig zu wissen, ob ich mit den Arbeitsstunden in meiner Elternzeit beim zweiten Kind finanzielle Nachteile habe. Sollte ich beim zweiten dadurch weniger Elterngeld bekommen, werde ich nicht arbeiten gehen, da ich jetzt schon nicht viel habe. Vielen Dank im Voraus für die Zeit die Sie sich nehmen! Liebe Grüße, Bettina B.
von Anitteb84 am 12.11.2014, 08:50